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BVerwG: Besetzung eines Wechseldienstpostens nur mit Soldaten

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Sachgebiet: Recht des öffentlichen Dienstes / BVerwG 2 B 104.15 – Beschluss vom 27.04.2016 / Leitsatzentscheidung

Leitsätze:

  1. Die Entscheidung des Dienstherrn, einen sog. Wechseldienstposten nur zur Besetzung mit einem Soldaten vorzusehen, gehört zum Bereich des Organisationsermessens des Dienstherrn, das der Auswahlentscheidung unter in Betracht kommenden Bewerbern vorgelagert ist.
  2. Dem sog. Trennungsgrundsatz des Art. 87b Abs. 1 Satz 1 und 2 GG kommt keine subjektiv-rechtliche Bedeutung zu.
  3. Die Aufhebung einer Beiladung ist auch in der Revisionsinstanz möglich (§ 142 Abs. 1, § 65 VwGO), wenn eine Beeinträchtigung der rechtlichen Interessen des (urspünglichen) Beigeladenen durch den Ausgang des Rechtsstreits nunmehr ausgeschlossen ist (hier: in einem Konkurrentenstreitverfahren durch Eintritt in den Ruhestand).