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Landtag: Haushaltsausschuss fasst Beschlüsse zu Anregungen des Obersten Rechnungshofs

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Seit zwei Monaten liegt der Jahresbericht des Obersten Rechnungshofs (ORH) vor und beschäftigt seither den Bayerischen Landtag. Heute wurde er im Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen beraten. Das 160 Seiten umfassende Dokument belegt das Haushaltsjahr 2014 mit Zahlen und enthält in seinem letzten Teil die Prüfergebnisse aus den einzelnen Ressorts. Wurden Defizite aufgedeckt, formuliert der Oberste Rechnungshof Anregung, wie diesen begegnet werden kann. Der Haushaltsausschuss nimmt alle dieser Anregungen auf – Diskussionsbedarf zu dem einen oder anderen Thema gibt es aber dennoch.

Beim Bau des S-Bahn-Ergänzungsnetzes in Nürnberg, bei der Förderung von staatlichen Hochbaumaßnahmen oder bei der Haushaltsführung des Staatstheaters am Gärtnerplatz – hier könnte der Staat überall Geld einsparen. Das geht aus dem Jahresbericht 2016 des Obersten Rechnungshofs hervor. In seinem letzten Abschnitt führt der Bericht 15 Einzelprüfergebnisse auf. Hier wurden aus den verschiedenen Ministerien ausgewählte Projekte oder Institutionen eingehend geprüft. Aber nicht nur das Prüfergebnis ist im Bericht enthalten, sondern quasi als besondere Dienstleistung werden bei vorgefundenen Mängeln auch gleich Abhilfemaßnahmen präsentiert. Diese Maßnahmen sparen bares Geld – das Geld der Steuerzahler. Alle Anregungen des ORH sind im Ausschuss angenommen worden – die meisten ohne lange Begründungen oder Aussprachen.

Diskussionsbedarf bestand unter anderem bei Einzelplan 06, lfd. Nr. 36: Hier geht es um nicht eingereichte Steuererklärungen. Tatsächlich kommen in Bayern 6,2 Prozent der Steuerpflichtigen mit Gewinneinkünften ihrer Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung nicht nach. Das sind zu viele, beanstandet der ORH und fordert die Finanzämter auf, der Einforderung mehr Nachdruck zu verleihen – mit höheren Zwangsgeldern und notfalls auch mit wiederholten Zwangsgeldern. Helfen diese Maßnahmen nicht und es kommt zu einer Steuerschätzung, so soll sich diese an der oberen Grenze des Schätzungsrahmens orientieren.

Erste Anregungen setze die Staatsregierung schon durch, sagt Hans Herold (CSU). Zum Beispiel biete man bereits EDV-Unterstützung beim Erinnerungs- und Zwangsgeldverfahren an. Auch den weiteren Anregungen des ORHs werde man zustimmen. Zustimmung signalisiert auch Volkmar Halbleib (SPD), der die Anzahl nicht abgegebener Steuererklärungen drastisch reduzieren möchte. Alexander Muthmann (FREIE WÄHLER) sieht in dem Prüfergebnis des ORH bestätigt, was die Opposition schon jahrelang fordere: In der Finanzverwaltung sei eine Personalaufstockung von Nöten, damit Anträge zügiger bearbeitet werden können und damit eine Steuergerechtigkeit hergestellt werde. Für Thomas Mütze (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) wird der ORH in seiner Forderung nicht deutlich genug:

Zwangsgelder müssen höher sein und zwar in einem Maße, dass die Betroffenen sie auch merken“, sagt er und stellt einen Antrag, dass sich bei Steuerschätzungen eine pauschale Festsetzung der Zwangsgelder am oberen Rand des Schätzungsrahmens orientieren müsse.

„Ich sympathisiere damit, sehe aber eine pauschale Regelung problematisch“, sagt Volkmar Halbleib und auch Alexander Muthmann möchte die pauschale Regelung nicht sondern spricht sich für eine Einzelfallbetrachtung aus.

Das sei auch die Intention des Obersten Rechnungshofs gewesen, erklärt Dr. Heinz Fischer-Heidlberger, Präsident des Bayerischen Obersten Rechnungshofs.

Trotz einiger Beanstandungen hat der ORH der Staatsregierung einen ausgeglichen Haushalt bescheinigt.

Alle Jahre wieder“, kommentiert das Hans Herold.

„Bayern ist wohl das Bundesland mit der solidesten Haushaltsführung.“

Ganz so euphorisch ist Volkmar Halbleib nicht. Der Haushalt sei zwar ausgeglichen, aber er habe auch „massive Kritikpunkte“. So bedeute die Staatsverschuldung, vor allem die versteckte Verschuldung, einen Substanzverzehr, der nicht hinnehmbar sei. Unter versteckter Verschuldung versteht Halbleib die nicht getätigten Investitionen zum Beispiel im Straßen- oder Brückenbau. Mehr Investitionen in die Infrastruktur fordert auch Claudia Stamm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER), der sagt:

Wenn 12 Prozent Investitionsquote veranschlagt sind, dann sollten auch 12 Prozent umgesetzt werden.“

Als weiteren Kritikpunkt führt er den „Zuwendungsdschungel“ an, von dem er sich wünscht, dass hier besser evaluiert werde. Claudia Stamm ist die Schuldentilgung ein Anliegen:

Wenn so weiter verfahren wird, wie im Moment, wird die Schuldentilgung nicht bis 2030 zu schaffen sein, sondern noch mindestens 24 Jahre dauern. Wenn die Staatsregierung glaubhaft bleiben will, braucht sie einen Tilgungsplan, keinen prosaischen Text.“

In diesem Zusammenhang erwähnt sie auch die Erbschaftssteuer, die für den Haushalt eine gute Einnahmequelle darstelle und deshalb nicht gestrichen werden dürfe.

Für die Zukunft gibt Dr. Heinz Fischer-Heidlberger vom ORH der Staatsregierung noch drei Ratschläge an die Hand: Ausgaben im Zusammenhang mit der Integration der Flüchtlinge werden den bayerischen Haushalt belasten, aber wenn neue Schwerpunkte hinzukämen, dann solle man alte Schwerpunkte aufgeben, um die Ausgaben zu begrenzen. Sofern Rückflüsse aus der BayernLB nicht für die Integration der Flüchtlinge gebraucht würden, solle man diese zur Kredittilgung verwenden und generell böte sich bei Ausgaben immer eine Erfolgskontrolle an, ob diese sinnvoll ausgegeben wurden.

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Sitzungen – Aus den Ausschüssen v. 27.04.2016 (von Ina Friedl)

Redaktioneller Hinweis: Vgl. auch die Meldung des ORH.