Sachgebiet: Straßen- und Wegerecht (Bau, Boden, Planung) / BVerwG, Urt. v. 28.04.2016 – 9 A 11.15 / Berücksichtigung finanzieller Mehrbelastungen für den Kreis im Rahmen der Planfeststellung; Elbtunnel A 20
Leitsatz:
Finanziellen Mehrbelastungen, die durch ein Tunnelbauwerk dem Kreis für die Sicherstellung des ihm gesetzlich zugewiesenen überörtlichen abwehrenden Brandschutzes entstehen, muss im Rahmen der Planfeststellung grundsätzlich nicht Rechnung getragen werden.
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