Gesetzgebung

Bayerischer Bezirketag: Der Bayerische Bezirketag kritisiert den Gesetzesentwurf zum Bundesteilhabegesetz

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Bezirketagspräsident Josef Mederer: „Die Finanzierungsfrage ist weiter offen. Entscheidende Nachbesserungen sind notwendig“

Bereits im Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsparteien CDU, CSU und SPD darauf geeinigt, in der laufenden Legislaturperiode ein Bundesteilhabegesetz für Menschen mit Behinderung auf den Weg zu bringen. Ziel der Koalitionspartner war es dabei, die Leistungen für Menschen mit Behinderung aus dem bisherigen Fürsorgesystem der Sozialhilfe herauszuholen. Gleichzeitig soll die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickelt werden. Ende April wurde nun der schon seit langem erwartete Referentenentwurf dazu veröffentlicht. Der Bayerische Bezirketag hat in seiner heutigen Hauptausschuss-Sitzung in Bad Kissingen darüber beraten. Der Präsident des Bayerischen Bezirketags, Josef Mederer, sowie die Delegierten sehen die ungeklärte Finanzfrage als großes Hindernis.

Derzeit lassen sich die Mehrkosten, die das Bundesteilhabegesetz zweifellos mit sich bringen wird, noch nicht beziffern. Die Delegierten waren sich in Bad Kissingen darin einig, dass diese Kosten nicht bei den überörtlichen Sozialhilfeträgern und somit bei den Kommunen abgeladen werden dürfen.

Die Veränderungen durch das Bundesteilhabegesetz sind für die rund 7,5 Millionen Menschen mit Behinderung in Deutschland eine deutliche Verbesserung. Da es sich hier um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt, fordern wir den Bund und die Länder weiterhin auf, für eine ausreichende Ausstattung an Finanzmitteln zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes zu sorgen“, betonte Mederer.

Der Bayerische Bezirketag sieht auch inhaltlich an entscheidenden Stellen des Gesetzentwurfs noch Nachbesserungsbedarf. Besonders im Bereich der Pflege- und Krankenversicherung wird dies deutlich. Bisher müssen Menschen mit Behinderung, die in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe leben, für die Leistungen, die sie dort erhalten, weitgehend selbst aufkommen. Pflegeversicherungsleistungen und Leistungen der Krankenversicherung für Behandlungspflege sind in diesen Einrichtungen nur in einem erheblich eingeschränkten bzw. reduzierten Umfang möglich. Für Josef Mederer ist dieser Zustand ungerecht und diskriminierend:

Menschen mit Behinderung in stationären Einrichtungen zahlen – wie alle anderen auch – ihre Beiträge zur Pflege- und Krankenversicherung. Es kann nicht sein, dass sie im Endeffekt schlechter gestellt werden als die anderen Versicherten, nur weil sie in einer bestimmten Wohnform leben. Hier sehen wir auf Seite des Gesetzes eindeutigen Nachbesserungsbedarf.“

Bayerischer Bezirketag, Pressemitteilung v. 13.05.2016

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