Gesetzgebung

StMAS: Erste Lesung zum Bayerischen Integrationsgesetz

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Integrationsministerin Müller: „Bayerisches Gesetz stellt Integrationsbereitschaft in den Mittelpunkt“

Aktuell sind rund 155.000 Asylbewerber in Bayern untergebracht. Viele von ihnen werden dauerhaft hier bleiben. Bayerns Integrationsministerin Emilia Müller:

Wir wollen, dass Migranten in Bayern mit uns leben, nicht neben uns und nicht gegen uns. Mit dem Entwurf des Bayerischen Integrationsgesetzes bekennt sich Bayern zu seiner Verantwortung und bietet den Migrantinnen und Migranten Hilfe und Unterstützung zur Integration. Wir verlangen aber zugleich den aktiven Integrationswillen aller. Deshalb bildet der Grundsatz des Förderns und Forderns den Kern des Integrationsgesetzes. Dass wir damit richtig liegen, zeigt sich bereits seit Jahren: In unseren Großstädten wie zum Beispiel München und Augsburg leben anteilig mehr Menschen mit Migrationshintergrund als in Berlin und bei uns funktioniert die Integration gut.“

Die große Zahl der Menschen, die nach Bayern gekommen sind und dauerhaft bleiben, macht ein Bayerisches Integrationsgesetz erforderlich. Die Ministerin erklärte:

Das Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Herkunft und sozialer Erfahrung sowie mit verschiedenen ethnischen, kulturellen und religiösen Prägungen braucht Regeln. Regeln, die alle kennen, die für alle gelten und die von allen als nicht verhandelbar anerkannt werden.“

Dass der Freistaat Bayern nicht nur fordert, sondern die Migrantinnen und Migranten auch fördert, zeigt er mit dem Sonderprogramm ‚Zusammenhalt fördern, Integration stärken‘.

Mit diesem Maßnahmenpaket im Umfang von rund 548 Millionen Euro allein für 2016 haben wir ein in Deutschland einmaliges Programm aufgelegt. Wir investieren unter anderem gezielt in die Vermittlung unserer Werte, der deutschen Sprache sowie in gute Bildungs- und Arbeitschancen“, so Müller abschließend.

Heute findet im Bayerischen Landtag die Erste Lesung zum Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung für ein Bayerisches Integrationsgesetz statt. Den Gesetzentwurf für ein Bayerisches Integrationsgesetz können Sie abrufen
unter: http://www.stmas.bayern.de/integration/gesetz/index.php

StMAS, Pressemitteilung v. 01.06.2016

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