Gesetzgebung

BMFSFJ: Prostituiertenschutzgesetz in erster Lesung im Bundestag

©pixelkorn - stock.adobe.com

Erstmals rechtliche Rahmenbedingungen für die legale Prostitution schaffen

Der Deutsche Bundestag hat heute (Donnerstag) in erster Lesung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz) beraten.

Mit dem vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erarbeiteten Gesetzentwurf sollen Prostituierte künftig besser vor Ausbeutung und Menschenhandel geschützt werden. Erstmals sollen in Deutschland rechtliche Rahmenbedingungen für die legale Prostitution eingeführt werden. Gemeinsam mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer wird damit die Grundlage geschaffen, Kriminalität und gefährliche Erscheinungsformen in der Prostitution zu verdrängen und menschenwürdige Arbeitsbedingungen zu schaffen.

Mit dem Gesetz wollen wir in der Prostitution tätige Frauen und Männer besser schützen. Viele sind nicht in der Position, dass sie selbst bessere Bedingungen durchsetzen können. Viele Prostituierte sind der Macht der Bordellbetreiber schutzlos ausgeliefert. Der Macht und manchmal auch der Gewalt. Niemand kontrolliert, unter welchen Bedingungen Prostituierte in den Bordellen arbeiten. Das ändern wir mit diesem Gesetz.“, sagt die Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig.

Die zwei Säulen des Gesetzentwurfs

1. Regulierung des Prostitutionsgewerbes

Zentrales Kernelement des Gesetzentwurfs ist die Einführung einer Erlaubnispflicht für das Prostitutionsgewerbe. Erfasst werden nicht nur Bordelle und bordellartige Betriebe, sondern alle Erscheinungsformen gewerblicher Prostitution. Betreibende müssen sich künftig einer persönlichen Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen. Dies gilt auch für die zur Stellvertretung und mit wichtigen Leitungs- und Sicherheitsaufgaben betrauten Personen. Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Betreibende ein Betriebskonzept erstellen und die gesetzlich vorgeschriebenen

Mindestanforderungen an die Ausstattung der Betriebsräume einhalten. Erstmals werden damit auch Verpflichtungen zur Gewährleistung verträglicher Arbeitsbedingungen geschaffen.

Dadurch wird sichergestellt, dass zum Beispiel ein vorbestrafter Menschenhändler kein Bordell mehr betreiben darf. Auch menschenunwürdige, ausbeuterische Betriebskonzepte, wie z.B. Flatrate-Bordelle, erhalten keine Erlaubnis.“, so Bundesministerin Schwesig.

Bei Verstößen drohen den Betreibern Sanktionen bis hin zum Verlust der Erlaubnis und empfindliche Bußgelder.

2. Schutz der in der Prostitution tätigen Personen

Für Prostituierte sind eine persönliche Anmeldepflicht und eine gesundheitliche Beratung vorgesehen, die in regelmäßigen Abständen zu wiederholen sind.

Wir wollen Prostituierte mit dem Gesetz im Rücken darin stärken, ihre Rechte besser wahrzunehmen und selbstbestimmt zu arbeiten“, so Schwesig.

Daher erhalten Prostituierte bei der Anmeldung ein persönliches Informations- und Beratungsgespräch. Darin werden sie über ihre Rechte aufgeklärt und erhalten wichtige Informationen zu Hilfs- und Unterstützungsangeboten, wie z. B. dem bundesweiten Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen. Die Informationen werden dabei auch schriftlich und in einer Sprache, die die betreffende Person versteht, zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus erhalten Prostituierte mit der gesundheitlichen Beratung die Möglichkeit, Fragen zu gesundheitsbezogenen Aspekten ihrer Tätigkeit individuell und vertraulich zu besprechen. Die Verbesserung des Zugangs zu Informationen über ihre Rechte und zu Unterstützungsangeboten ist ein zentrales Element für die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Prostituierten.

Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Das Inkrafttreten ist für Juli 2017 geplant. Den Ländern verbleibt so genug Zeit, die gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen umzusetzen.

BMFSFJ, Pressemitteilung v. 02.06.2016

Redaktionelle Hinweise