Gesetzgebung

Landtag: Rechtsausschuss beschäftigt sich mit Konsequenzen der EU-Datenschutzreform aus landesrechtlicher Sicht

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Der bayerische Datenschutzbeauftragte Thomas Petri erhält künftig mehr Rechte, will diese aber nur in Ausnahmefällen nutzen. Nach der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung, die Bayern bis Mai 2018 umsetzen muss, kann Petri staatlichen und kommunalen Behörden bei Datenschutzverstößen nicht mehr nur unverbindliche Beanstandungen aussprechen, er bekommt auch ein Weisungs- und Untersagungsrecht mit Klage- und Sanktionsmöglichkeiten.

Ich werde kein Ministerium mit einem Bußgeld belegen“, stellte Petri aber im Rechtsausschuss klar.

Petri hält ein derart harsches Vorgehen gegen Datenschutzsünder in Amtsstuben allerdings für kontraproduktiv. Bußgeldbewehrte Sanktionen im öffentlichen Bereich seien aus seiner Sicht „absoluter Quatsch“, da hier nur staatliches Geld von der einen in die andere Tasche fließe. Bei Klagen werde unnötig Steuergeld „verbrannt“. Er wolle deshalb im Regelfall am eingespielten und effektiven Petitionsverfahren festhalten, in dem es bisher fast immer gelungen sei, die betroffenen Behörden von einem datenschutzrechtlich besseren Handeln zu überzeugen, betonte Petri.

Mit Erleichterung hat der Ausschuss die Mitteilung des Datenschutzexperten Volkhard Spilarewicz aus dem Innenministerium aufgenommen, wonach die meisten Kritikpunkte Bayerns aus der neuen EU-Verordnung herausgenommen worden seien. Die hohen deutschen Datenschutzstandards bleiben demnach weitestgehend erhalten.

Unsere Bemühungen, einen überhand nehmenden Einfluss der EU auf das bestehende Datenschutzrecht zu begrenzen, waren nicht vergebens“, resümierte Spilarewicz.

So seien von der EU-Kommission geplante Ermächtigungen zum Erlass weiterer Rechtsakte gestrichen worden, mehrere Öffnungsklauseln würden den Fortbestand deutscher und bayerischer Schutzregeln für den öffentlichen Bereich sichern.

Als Fortschritt wertete Spilarewicz die nun europaweit einheitlichen Standards für den Datenschutz in der Privatwirtschaft. Damit würden gleiche Wettbewerbsbedingungen und Rechtssicherheit geschaffen.

Für ein Land wie Bayern mit vielen starken, innovationsfreudigen und global agierenden Unternehmen ist das von großem Interesse“, betonte Spilarewicz.

Allerdings gelte in diesem Bereich künftig nur eine Grundstruktur, weshalb die Staatsregierung eine zusätzliche „Selbstregulierung“ durch die Wirtschaft für geboten halte. Dies könne durch Zertifizierungen, Datenschutzsiegel oder einen branchenspezifischen Verhaltenskodex erfolgen.

Der Präsident des Landesamtes für Datenschutzaufsicht, Thomas Kranig, der für den Datenschutz bei Unternehmen untereinander und den Beziehungen zu ihren Kunden zuständig ist, verwies auf den erhöhten Beratungsaufwand seiner Behörde durch die neue EU-Verordnung.

Es herrscht derzeit noch große Rechtsunsicherheit, wir sind mit erheblichen Beratungsleistungen beschäftigt“, berichtete Kranig.

Er hoffe deshalb, dass die versprochenen acht Planstellen für sein Amt Eingang in den Doppelhaushalt 2017/18 fänden.

Wir haben schon bei der Erfüllung unserer jetzigen Aufgaben mit Personalengpässen zu kämpfen“, schilderte er.

Auch Verena Osgyan (Bündnis90/Die Grünen) sah einen Personalmehrbedarf bei den Datenschutzbehörden. Diese müssten personell „deutlich aufgestockt“ werden, da sie immer mehr zu Servicestellen für Behörden, Unternehmen und Bürger würden. Peter Meyer (FREIE WÄHLER) stellte die Frage in den Raum, ob auf der Basis der neuen EU-Verordnung eine Fusion von Datenschutzbeauftragtem und Datenschutzaufsicht sinnvoll wäre. Petri erklärte dazu, dass eine Zusammenlegung aus seiner Sicht „nicht geboten“ sei. Für die CSU-Fraktion mahnte Petra Guttenberger an, dass bei den angestrebten Maßnahmen zur Selbstregulierung in der Wirtschaft auch deren Einhaltung gewährleistet sein müsse. Florian Ritter (SPD) begrüßte, dass sich der fraktionsübergreifende Druck auf die EU gelohnt habe, bayerische Datenschutzstandards nicht zu schleifen.

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Sitzungen – Aus den Ausschüssen v. 02.06.2016 (von Jürgen Umlauft)