Gesetzgebung

Bundesregierung: Neues Filmförderungsgesetz stärkt nationale und internationale Strahlkraft des deutschen Films

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Der Bundestag hat heute in erster Lesung über den Regierungsentwurf des Filmförderungsgesetzes (FFG) beraten.

Die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, erklärte vor dem Deutschen Bundestag:

Mit dem Entwurf des neuen Filmförderungsgesetzes rollen wir künftigen Filmerfolgen den roten Teppich aus. Qualitative Spitzenförderung zu ermöglichen und die deutsche Filmwirtschaft im internationalen Wettbewerb zu stärken – das sind die Ziele der Gesetzesnovelle. Sie soll dem deutschen Film nationale und internationale Strahlkraft verleihen.“

Monika Grütters weiter: „Mit ihrem Film TONI ERDMANN – gefördert aus Mitteln der Filmförderungsanstalt, des DFFF und der kulturellen Filmförderung meines Hauses und mittlerweile über 50mal ins Ausland verkauft – war Maren Ade bei den diesjährigen Filmfestspielen in Cannes Liebling der Filmkritik. Und mit 27,5 Prozent Marktanteil hat der deutsche Film 2015 das beste Ergebnis seit Erfassung der Besucherzahlen eingefahren. Solche Erfolge zeigen: Wir sind mit unserer Filmförderung auf dem richtigen Weg.“

Kulturstaatsministerin Monika Grütters erläuterte in ihrer Rede wesentliche Änderungen des Regierungsentwurfs des Filmförderungsgesetzes, „damit künstlerische und wirtschaftliche Wagnisse auch in Zukunft möglich bleiben.“

Dazu gehören unter anderem:

  • ein hohes Niveau des Abgabeaufkommens zu sichern: Insbesondere die öffentlich-rechtlichen Fernsehveranstalter werden künftig zu einem Abgabesatz von 3 Prozent verpflichtet. ARD und ZDF haben dar-über hinaus ihre Bereitschaft erklärt, freiwillig auf 4 Prozent aufzustocken. Auch die Abgaben der anderen Einzahler werden moderat angepasst. An der Abgabepflicht der ausländischen VoD-Anbieter wird festgehalten, was die EU-Kommission im Entwurf ihrer novellierten AVMD-Richtlinie ausdrücklich unterstützt;
  • die Förderung effizienter zu gestalten: Die Vergabe der Fördermittel konzentriert sich auf weniger, aber dafür vielversprechendere Projekte und fördert diese mit höheren Summen als bisher;
  • die Drehbuchförderung deutlich auszubauen: Hierzu wurden eine neue Drehbuchfortentwicklungsförderung eingeführt und die Mittel entsprechend erhöht;
  • die Leistung der Produzenten noch stärker zu honorieren, und zwar nicht zuletzt durch Einführung eines Zusatzbonus für erfolgreiche Produzenten im Bereich der Referenzfilmförderung;
  • Kurzfilme mehr als bisher zu fördern: künftig werden auch Kurzfilme von unter einer Minute und bis zu 30 Minuten Länge Fördermittel bekommen können. Von der kompositionellen Raffinesse, von der anspruchsvollen Dramaturgie und der knappen, präzisen Erzählweise guter Kurzfilme profitiert die Filmkunst insgesamt;
  • Kinos als Kulturorte – auch und gerade in der Fläche – zu stärken unter anderem durch Beibehaltung der bisherigen Sperrfristen, die garantieren, dass ein Film in der Regel sechs Monate exklusiv dem Kino vorbehalten bleibt, bevor er beispielsweise auf DVD zu haben ist;
  • die Entscheidungsstrukturen effektiver zu gestalten und dabei auch den Frauenanteil in den FFA-Gremien zu erhöhen. Künftig werden mindestens zwei Frauen in jeder Fünferkommission an jeder Förderentscheidung beteiligt sein.

Das FFG ist die Rechtsgrundlage für die Einrichtung der FFA, die Filmförderung durch die FFA und die Erhebung der Filmabgabe, mit der die Filmförderung nach dem FFG finanziert wird. Abgabepflichtig sind die Verwerter von Kinofilmen, also Kinos, Unternehmen der Videowirtschaft einschließlich Online-Anbieter, Fernsehveranstalter und Vermarkter von Pay-TV-Programmen.

Weitere Informationen zur FFA und zum FFG unter www.ffa.de.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Pressemitteilung v. 03.06.2016

Redaktioneller Hinweis: Vorgang im DIP.