Bayerns Gesundheitsministerium informiert Krankenhausträger über Zuschuss für Sterbebegleitung im Krankenhaus
Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml setzt auf eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen ambulanten Hospizdiensten und Krankenhäusern. Huml betonte am Sonntag:
Es ist mir ein wichtiges Anliegen, dass alle schwerstkranken und sterbenden Menschen bis zuletzt hospizlich betreut werden. Das soll unabhängig davon so sein, ob die Betroffenen zu Hause sind, in einer stationären Einrichtung oder auf einer Station im Krankenhaus.“
Das bayerische Gesundheitsministerium informierte jetzt in einem Schreiben die Krankenhausträger über die nunmehr auf Grundlage des Hospiz- und Palliativgesetzes in Kraft getretene Rahmenvereinbarung zur ambulanten Hospizarbeit. Nach den neuen Regelungen erhalten ambulante Hospizdienste nicht nur für die ehrenamtliche Sterbebegleitung im häuslichen Umfeld einen Zuschuss durch die Krankenkassen, sondern künftig auch, wenn die ehrenamtliche Sterbebegleitung in Krankenhäusern erfolgt. Voraussetzung dafür ist, dass die Krankenhausträger den ambulanten Hospizdienst beauftragt haben.
Huml erläuterte: „Dabei muss der Krankenhausträger den ambulanten Hospizdienst jedoch nicht für jeden Einzelfall beauftragen. Möglich ist vielmehr auch ein genereller Auftrag für eine regelmäßige Zusammenarbeit zwischen Krankenhaus und ambulantem Hospizdienst. Ziel ist, dass alle Betroffenen und Angehörigen die erforderliche Sterbebegleitung erfahren.“
Huml unterstrich: „Die neue Regelung für eine bessere Finanzierung der ambulanten Hospizdienste begrüße ich sehr. Damit setzt das neue Hospiz- und Palliativgesetz auch ein zentrales Anliegen Bayerns um.“
Die Ministerin betonte zugleich: „Mit einer leistungsfähigen Hospiz- und Palliativversorgung können wir dem Wunsch mancher Menschen nach aktiver Sterbehilfe oder nach Beihilfe zur Selbsttötung überzeugend begegnen. Deshalb werden wir auch künftig die Versorgung Schwerstkranker und Sterbender weiter ausbauen.“
Die Ministerin fügte hinzu: „Ich freue mich, dass das Bayerische Hospiz- und Palliativbündnis insbesondere zusammen mit der Bayerischen Krankenhausgesellschaft ein Muster für einen Kooperationsvertrag entwerfen werden. Auch die bayerischen Krankenkassen begrüßen die Erarbeitung eines solchen Mustervertrags, der die besonderen bayerischen Begebenheiten in der Hospiz- und Palliativversorgung berücksichtigt. Auf diese Weise werden die ambulanten Hospizdienste und Krankenhausträger vor Ort bei der Zusammenarbeit wesentlich unterstützt. Dafür danke ich allen entscheidenden Akteuren.“
Derzeit gibt es in Bayern über 140 Hospizvereine mit rund 26.000 Vereinsmitgliedern. Rund 6.900 aktive ehrenamtliche Hospizhelfer begleiten schwerstkranke und sterbende Menschen.
StMGP, Pressemitteilung v. 05.06.2016