Der Deutsche Landkreistag hat vor dem Hintergrund der jüngsten Beschlüsse des Koalitionsausschusses zur Stärkung der kommunalen Finanzkraft um jährlich 5 Mrd. € ab 2018 einen Vorschlag unterbreitet, wie das Geld zielgerichtet vom Bund zu Landkreisen, Städten und Gemeinden gelangen kann. Dazu bedarf es nach einer Berechnung von Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke eines gestuften Transferweges: Über eine Aufstockung des Bundesanteils an den SGB II-Unterkunftskosten auf 49 % sowie eine anschließende Erhöhung des gemeindlichen Umsatzsteueranteils.
Henneke erläuterte, dass das zusätzliche Beteiligungspotenzial des Bundes an den Unterkunftskosten für 2018 ca. 1,3 Mrd. € ausmachen würde.
Beteiligt sich der Bund hingegen über die Grenze von 49 % hinaus, würde die Aufgabe in Bundesauftragsverwaltung umschlagen und ihren Selbstverwaltungscharakter verlieren. Das wollen wir mit unserem Vorschlag gerade verhindern, weil wir ansonsten um eine Verfassungsänderung zur Heraufsetzung dieser Begrenzung nicht herumkommen.“
Die Differenz zu den zugesagten 5 Mrd. €, für 2018 wären das rund 3,7 Mrd. €, würden in einem zweiten Schritt dauerhaft über einen erhöhten Anteil an der gemeindlichen Umsatzsteuer ausgeglichen.
Verändern sich im Zeitverlauf die kommunalen Unterkunftskosten und somit auch die Bundesbeteiligung daran, könnte dieser Umsatzsteueranteil je nach Bedarf angepasst werden, um dauerhaft eine Stärkung der Kommunen von 5 Mrd. € zu gewährleisten.“
- Vorschlag des Deutschen Landkreistages (PDF)
- Berechnung zum Vorschlag des Deutschen Landkreistages (PDF)
Deutscher Landkreistag, Pressemitteilung v. 08.06.2016
Redaktioneller Hinweis: Zur Entwicklung und zu Stellungnahmen im Kontext des Bundesteilhabegesetzes.