Gesetzgebung

StMJ: Terrorismusbekämpfung – Verkehrsdatenspeicherung auf Terrorismusfinanzierung ausweiten

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Bayerns Justizminister Bausback: „Effektive Terrorabwehr nur mit effektivem Instrumentarium möglich / Verkehrsdatenspeicherung auf Terrorismusfinanzierung ausweiten!“

Der Rechtsausschuss des Bundesrates befasst sich aktuell im Wege der schriftlichen Umfrage mit dem von der Bundesregierung Mitte letzter Woche beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus. Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback will mit einer Ergänzung dieses Gesetzentwurfs erreichen, dass die Verkehrsdatenspeicherung auf den Straftatbestand der Terrorismusfinanzierung ausgeweitet wird.

Die Terrorgefahr in Europa und auch in Deutschland ist hoch. Das hat die jüngst erfolgte Festnahme von drei Terrorverdächtigen aus Syrien im Zusammenhang mit einem geplanten Anschlag auf die Düsseldorfer Altstadt noch einmal deutlich gemacht. Es steht deshalb außer Frage: Eine effektive Terrorabwehr ist unverzichtbar“, so Bausback.

„Dazu gehört auch, dass wir unseren Strafverfolgungsbehörden auch in diesem Bereich ein effektives Ermittlungsinstrumentarium an die Hand geben. Eine effektive Verkehrsdatenspeicherung darf dabei im Interesse der Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger nicht fehlen!“

Der bayerische Justizminister hält es insbesondere für nicht hinnehmbar, dass der Straftatbestand der Terrorismusfinanzierung zwar einerseits zu Ermittlungsmaßnahmen wie der akustischen Wohnraumüberwachung ermächtigt, er aber nicht im Katalog der Straftaten enthalten ist, bei denen die Strafverfolgungsbehörden gespeicherten Verkehrsdaten abrufen dürfen.

Bei der Terrorismusfinanzierung reden wir von Straftaten, die häufig schlimme Vorboten abscheulicher Gewalttaten sind. Wir dürfen nichts unversucht lassen, diese nach Möglichkeit zu verhindern. Eine solche Lücke in der Strafverfolgung dürfen wir bei der aktuellen Bedrohungslage nicht sehenden Auges hinnehmen. Das muss schleunigst geändert werden“, so Bausback abschließend.

StMJ, Pressemitteilung v. 08.06.2016

Redaktioneller Hinweis: Vorgang im DIP.