Gesetzgebung

Landtag: Kein Wahlrecht für 16jährige

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Es bleibt dabei: 16jährige sind zwar strafmündig und dürfen Geschäfte abschließen, aber wählen gehen dürfen sie nicht. Der Bayerische Landtag hat entsprechende Anträge aus den Reihen der Grünen und der SPD abgelehnt. Der Landtag behandelt das Thema nicht zum ersten Mal. Die Argumente sind auch schon bekannt: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die SPD verstehen die Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre als Heilmittel gegen die Politikverdrossenheit, die CSU zweifelt an der nötigen Reife der 16jährigen und die FREIEN WÄHLER holen ganz weit aus.

Viermal im Jahr beschäftigt sich der Bayerische Landtag mit Anträgen zur Absetzung des Wahlalters auf 16 Jahre. Diese Rechnung stellt Andreas Lorenz (CSU) heute im Plenum auf. Tatsächlich standen solche Anträge schon oft auf den Tagesordnungen der Plenar- und Ausschusssitzungen – bisher immer abgelehnt, bisher immer von den Oppositionsparteien neu eingebracht. Was für den einen „ein Beitrag zur Langeweile“ ist, ist für die anderen ein Beitrag zur Demokratie. Gegensätzliche Ansichten stützen sich naturgemäß auf eine gegensätzliche Argumentation. Ironischerweise steht dahinter aber scheinbar der gleiche Ansatz:

Das Wahlrecht ist die direkteste Form der politischen Partizipation“ steht es im Antragspapier der SPD-Fraktion.

„Das Wahlrecht ist ein sehr wichtiges demokratisches Recht“, sagt Andreas Lorenz von der Regierungspartei.

Nur: SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern, dass genau deshalb auch 16jährigen dieses Recht eingeräumt werden müsse und die CSU sagt, genau deshalb sei 16jährigen das Recht abzusprechen.

Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zitiert Claudia Stamm Studien, nach denen Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahre ein großes Interesse an der Politik und der politischen Partizipation haben. Auch die nötige Reife für die Wahrnehmung des Wahlrechts hätten die Jugendlichen:

Kinder werden nun mal immer früher immer reifer“, sagt sie.

Ihre eigene Erfahrung habe ihr gelehrt, dass Kinder eine natürliche Neugier für politische Themen mitbringen:

Ich möchte diese natürliche Neugier erhalten.“

Dr. Linus Förster (SPD) zieht dasselbe Fazit:

Die Jugendlichen interessieren sich für die Politik, nur die Politik interessiert sich nicht für sie.“

Er unterstellt, dass sich die Politik auf Ältere konzentriere, da sie hier auch ihre Wählerschaft vermute. Das sei gefährlich: Fühlten sich Jugendliche von der Politik nicht ernstgenommen, sei ein Überlaufen zu extremistischen Partei möglich. Seine Forderung nach einem Wahlrecht für 16jährige sei also dem öffentlichen Interesse geschuldet und dem sei man schließlich auch verpflichtet.

Im Bundesländervergleich steht es 10 zu 6 für das Wahlrecht mit 16. Bei den Mitgliedsstaaten der EU gibt es nur einen Staat, der 16jährige wählen lässt und 27, die an der alten Altersgrenze festhalten. Festhalten möchte auch die CSU-Fraktion: Andreas Lorenz argumentiert, dass mit dem Wahlrecht eine große Verantwortung verbunden sei, die das nötige Hintergrundwissen und die nötige Lebenserfahrung brauche. Staatssekretär Gerhard Eck berichtet außerdem aus den Bundesländern Hamburg, Bremen und Brandenburg: Hier ist das Wahlalter herabgesetzt worden, in einer höheren Wahlbeteiligung hat sich das nicht niedergeschlagen. Die Staatsregierung sieht in ihrer Haltung auch die öffentliche Meinung hinter sich, denn laut einer Bertelsmann-Studie sprechen sich 79 Prozent der Bevölkerung gegen ein Wahlrecht für 16jährige aus.

Die CSU nimmt auch die Änderungsvorstellungen der Grünen bezüglich Bürgerversammlungen in die Kritik. Der Anträge enthält nämlich neben der Herabsetzung der Altersgrenze für Landtags-, Bezirkstags- und Kommunalwahlen auch eine entscheidende Änderung in der Gemeinde- und Landkreisordnung. Durch das Ersetzen des Begriffs Bürger in Einwohner wäre es unter-18-jährigen auch möglich an Bürger- bzw. dann Einwohnerversammlungen teilzunehmen – aber auch Neubürgern und Neu-Zugezogenen, weswegen sich die CSU dagegen ausspricht.

Die FREIE WÄHLER beziehen keine eindeutige Position. Florian Streibl bezweifelt einerseits, dass Wahlen ab 16 schon der Schlüssel der Weisheit gegen Politikverdrossenheit seien, bringt aber anderseits das Wahlrecht für alle ins Gespräch – Eltern dürften hierbei Stimmen für ihre Kinder abgegeben. Er nimmt das Thema zum Anlass, mehr Investitionen für politische Bildung für Jugendliche und Erwachsene zu fordern und skizziert seine Antwort auf Politikverdrossenheit:

Wir Politiker müssen anfangen, unsere politischen Überzeugungen auch zu leben und nicht nur auf die nächste Wahl zu schielen.“

Eine unterschiedliche Altersgrenze für die Volljährigkeit und das Wahlrecht festzulegen, hält Streibl für falsch. Die FREIEN WÄHLER stimmen gegen die Gesetzesentwürfe.

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Sitzungen – Aus dem Plenum v. 09.06.2016 (von Ina Friedl)

Redaktionelle Hinweise

Bei den erwähnten Gesetzentwürfen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD handelt es sich um:

Stellungnahmen zum Gesetzentwurf: hier.

  • Gesetzentwurf (SPD) zur Änderung der Verfassung, des Landeswahlgesetzes und des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes – Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre bei Wahlen, Volksbegehren, Volksentscheiden und Volksbefragungen sowie Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden, LT-Drs. 17/9757 (Vorgangsmappe des Landtags, PDF).

Stellungnahmen zum Gesetzentwurf: hier.