Gesetzgebung

Landtag: Gesetzentwurf für ein Bayerisches Ingenieurgesetz (BayIngG) – Beschlussempfehlung mit Bericht

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Der federführende Ausschuss hat zu o.g. Gesetzentwurf der Staatsregierung die Beschlussempfehlung mit Bericht vorgelegt (LT-Drs. 17/12083 v. 16.06.2016, PDF). Er hat Zustimmung mit der Maßgabe von Änderungen empfohlen.

Der Änderungsempfehlung liegt der Änderungsantrag LT-Drs. 17/11769 (PDF) zugrunde.

  • Dieser ist im Dokumentationssystem des Bayerischen Landtags wie folgt verschlagwortet: Klarstellung bezüglich der Tätigkeiten eines Ingenieurs (Änderung von Art. 1 S. 2); Beteiligung des Wissenschaftsministeriums bei Ausgleichsmaßnahmen (Änderung von Art. 4 Abs. 3); redaktionelle Änderung (Art. 5 Abs. 2 BayIngG)

Der Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen hat Zustimmung mit der Maßgabe noch einzufügender Inkrafttretens- und Außerkrafttretens-Zeitpunkte empfohlen (u.a. Inkrafttreten des Gesetzes am 20.07.2016).

Weitere Informationen

  • Verfahrensverlauf, aktueller Stand, ggfls. Stellungnahmen: hier.
  • Zur Vorgangsmappe des Landtags mit den amtlichen Dokumenten: hier (PDF).

Ass. iur. Klaus Kohnen