Gesetzgebung

Bayerischer Gemeindetag: Neue StVO – BayGT begrüßt Regelungen zu Tempo 30

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Die geänderten Regelungen in der neuen Straßenverkehrsordnung (StVO) werden es Kommunen erleichtern, auf Straßen vor Schulen, Kindergärten, Altenheimen und Krankenhäusern Tempo 30 einzuführen. Denn eine Geschwindigkeitsbegrenzung können Gemeinden bislang nur in Wohngebieten anordnen.

Dies ist ein richtiger Schritt“, begrüßte Dr. Franz Dirnberger die neue StVO.

Am 15.06.2016 hat das Bundeskabinett eine Änderung der Straßenverkehrsordnung auf den Weg gebracht.

Bayerischer Gemeindetag, Aktuelles v. 17.06.2016

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