Gesetzgebung

EU-Kommission: Neuer Europäischer Grenz- und Küstenschutz ab Sommer einsatzbereit

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Das Europäische Parlament, der Rat und die Europäische Kommission haben heute (Mittwoch) eine Einigung zum Gesetzentwurf der Kommission für einen neuen Europäischen Grenz- und Küstenschutz erzielt. Damit kann eine gestärkte Agentur für den Grenz- und Küstenschutz ab Sommer ihre Arbeit aufnehmen. Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker wies darauf hin, dass das Übereinkommen zu einem Europäischen Grenz- und Küstenschutz zeige, dass Europa in der Lage sei, schnell und resolut auf gemeinsame Herausforderungen zu reagieren. Die Kommission habe bereits im Mai 2014 erklärt – und er habe dies auch während seiner Präsidentschaftswahlkampagne gesagt – das Frontex deutlich gestärkt werden und zu einem voll einsatzfähigen Europäischen Grenz- und Küstenschutz weiterentwickelt werden muss.

Die Europäische Kommission hatte im Dezember 2015 Vorschläge zum Management der EU-Außengrenzen und zum Schutz des Schengen-Raums ohne Binnengrenzen vorgelegt. Die Vorschläge beinhalteten die Einrichtung eines europäischen Grenz- und Küstenschutzes, um ein starkes und gemeinsames Management der Außengrenzen der Europäischen Union zu gewährleisten. Der europäische Grenz- und Küstenschutz wird sich aus einer Europäischen Agentur, die aus der EU-Grenzschutzbehörde Frontex hervorgeht, und den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zusammensetzen. Die Europäische Agentur soll zudem europäische Grenzschutz- und Küstenwache-Teams einsetzen können, damit vor Ort auch dann gehandelt wird, wenn ein Mitgliedstaat nicht in der Lage ist, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Die Mitgliedstaaten werden weiterhin ihre Kompetenzen ausüben und Souveränität über ihre Grenzen haben. Von entscheidender Wichtigkeit ist, dass der Europäische Grenz- und Küstenschutz alle Mitgliedstaaten unterstützen wird und in der Lage sein wird, Schwachstellten im voraus zu identifizieren und einzugreifen, und nicht erst dann, wenn es zu spät ist.

Weitere Informationen:

EU-Kommission, Vertretung in Deutschland, Mitteilung v. 22.06.2016