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Bayerischer Gemeindetag: Zweitwohnungssteuer – BayGT begrüßt Entscheidung des VGH München

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Mit den beiden Entscheidungen vom 2. Mai 2016 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) die Satzungen zur Zweitwohnungsteuer der Gemeinden Schliersee und Bad Wiessee für verfassungsgemäß erachtet. Er hob gleichzeitig zwei anderslautende Entscheidungen des Verwaltungsgerichts München vom Herbst letzten Jahres auf. Mit Pressemitteilung vom 24. Juni 2016 hat der VGH knapp die wesentlichen Urteilsbegründungen zusammengefasst.

Wir freuen uns, dass das entsprechende Berufungsverfahren erfolgreich zugunsten der Gemeinden ausgegangen ist. Der VGH hat damit unsere Rechtsansicht bestätigt,“ sagte Dr. Franz Dirnberger, Geschäftsführer des Bayerischen Gemeindetags.

In der Verwaltungspraxis sind nun keine Änderungen an den Satzungen über die Zweitwohnungsteuer oder bei Steuerbescheiden notwendig.

Da der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache zugelassen hat, ist allerdings zu erwarten, dass die vor Gericht unterlegenen Steuerschuldner dieses Rechtsmittel einlegen werden. Wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, steht noch nicht fest.

Bayerischer Gemeindetag, Pressemitteilung v. 28.07.2016

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