Gesetzgebung

BMAS: Kabinett beschließt Bundesteilhabegesetz und Nationalen Aktionsplan 2.0

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Das Bundeskabinett hat heute mit dem Bundesteilhabegesetz und dem Nationalen Aktionsplan 2.0 zwei wichtige behindertenpolitische Vorhaben beschlossen. Damit soll die Inklusion in Deutschland weiter vorangetrieben und den Menschen mit Behinderungen mehr Selbstbestimmung und Teilhabe ermöglicht werden.

Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles:

Wir haben heute mit dem Bundesteilhabegesetz eine der großen sozialpolitischen Reformen dieser Legislatur beschlossen. Wir schaffen mehr Selbstbestimmung und Teilhabe, indem wir die Verfahren vereinfachen und den Wünschen und Vorstellungen von Menschen mit Behinderungen mehr Gewicht verleihen. Wir wollen mehr möglich machen, weniger behindern. Mit unserem Gesetz soll es niemandem schlechter gehen, aber den meisten besser. Zusammen mit dem Nationalen Aktionsplan 2.0 und auch dem Behinderten-Gleichstellungsgesetz, das voraussichtlich im Juli in Kraft treten wird, kommen wir so ein gutes Stück voran, hin zu einer inklusiven Gesellschaft.

Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) soll die Eingliederungshilfe aus dem „Fürsorgesystem“ der Sozialhilfe herausgeführt werden. Es soll mehr individuelle Selbstbestimmung durch ein modernes Teilhaberecht und die dafür notwendigen Unterstützungsleistungen ermöglichen. Die wichtigsten Regelungen:

  • Beziehern von Leistungen der Eingliederungshilfe wird es nun möglich sein, deutlich mehr vom eigenen Einkommen zu behalten und zu sparen. Ehegatten und Lebenspartner werden zukünftig weder mit ihrem Einkommen noch mit ihrem Vermögen herangezogen. Die Verbesserungen gelten auch beim gleichzeitigen Bezug von Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege, wenn der Betroffene erwerbstätig ist.
  • Künftig reicht ein Reha-Antrag aus, um alle benötigten Leistungen von verschiedenen Reha-Trägern zu erhalten, und die Zusammenarbeit der Reha-Träger wird straffer geregelt: Leistungen „wie aus einer Hand“ sollen der Regelfall sein.
  • Die Betroffenen werden durch eine ergänzende unabhängige Teilhabeberatung gestärkt.
  • Mit dem Budget für Arbeit wird Menschen mit Behinderungen bundesweit mehr Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht.
  • Die Rechte der Schwerbehindertenvertretungen in Unternehmen und Werkstatträten werden gestärkt.
  • Ein eigenes Kapitel zur Teilhabe an Bildung ermöglicht erstmals Assistenzleistungen für höhere Studienabschlüsse (z.B. Masterstudium, in bestimmten Fällen auch Promotion).
  • In der Sozialen Teilhabe wird ein eigener Tatbestand für Elternassistenz eingeführt und das ehrenamtliche Engagement von Menschen mit Behinderungen wird gestärkt.

Mit der zweiten Auflage des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention – kurz NAP 2.0 – fördert die Bundesregierung die Inklusion von Menschen mit Behinderungen durch gezielte Maßnahmen auf der Bundesebene weiter. Der NAP 2.0 setzt auf den ersten Aktionsplan aus dem Jahr 2011 auf und enthält 175 Maßnahmen in 13 Handlungsfeldern. Erstmals bringen sich nun auch alle Bundesressorts mit unterschiedlichen Aktivitäten, Projekten und Initiativen in den Aktionsplan ein.

Es geht dabei unter anderem um:

  • die Verbesserung der Barrierefreiheit in Gesundheitseinrichtungen wie Arztpraxen,
  • beschäftigungspolitische Programme, für die in den kommenden Jahren 230 Millionen Euro aus dem Ausgleichsfonds bereitgestellt werden,
  • eine Repräsentativbefragung, bei der erstmals umfassende Daten über die tatsächliche Teilhabesituation von Menschen mit Behinderungen in Deutschland erhoben werden. Dabei sollen auch Menschen in Einrichtungen mit in die Befragung einbezogen werden.
  • die Einführung eines einheitlichen Kennzeichnungssystems im Tourismussektor.

Die Kabinettsfassung des Bundesteilhabegesetzes, eine kurze Übersicht über die wichtigsten darin enthaltenen Regelungen, den NAP 2.0 und weitere Informationen zur Politik für Menschen mit Behinderungen finden Sie auf unserer neuen Schwerpunktseite „Inklusion“.

BMAS, Pressemitteilung v. 28.06.2016

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