Gesetzgebung

StMAS: Bundeskabinett beschließt neues Teilhabegesetz

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Sozialministerin Müller: „Bundesregierung greift wichtige bayerische Anliegen auf!“

Heute hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz) beschlossen.

Anlässlich dieses Termins betonte Bayerns Sozialministerin Emilia Müller:

Es freut mich, dass die Bundesregierung nun endlich die Reform auf den Weg gebracht hat. Es ist höchste Zeit, dass sich die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung verbessert. Dieses Gesetz wird es ihnen ermöglichen, ein selbstbestimmteres Leben als bisher zu führen. Unterstützungsangebote werden künftig nicht mehr über die Sozialhilfe gewährt. Stattdessen wird für Menschen mit Behinderung ein eigenständiges Recht auf Leistungen geschaffen.“

Nachdem sich Länder und Verbände intensiv in den Beratungsprozess zum Bundesteilhabegesetz eingebracht haben, enthält der nun beschlossene Kabinettsentwurf noch zahlreiche weitere Verbesserungen im Sinne der Menschen mit Behinderung.

Dass sich die Bundesregierung dazu entschieden hat, zukünftig Teilhabeleistungen ohne die Berücksichtigung von Partnervermögen zu gewähren, begrüßen wir sehr. Auch ein weiteres Anliegen der Bayerischen Staatsregierung wurde aufgegriffen: Es wird sichergestellt, dass kein Mensch mit Behinderung durch das neue Bundesteilhabegesetz schlechter gestellt wird als derzeit. Menschen, die bisher Leistungen beziehen konnten, werden das auch nach den neuen Regeln können. Infolge einer weiteren gesetzlichen Klarstellung braucht außerdem kein Mensch mit Behinderung befürchten, aus Kostengründen seine eigene Wohnung verlassen und zukünftig in einer stationären Einrichtung leben zu müssen“, so die Sozialministerin abschließend.

StMAS, Pressemitteilung v. 28.06.2016

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