Der Bayerische Landtag hat heute das grundlegend novellierte Bayerische Verfassungsschutzgesetz (BayVSG) beschlossen. Darin wird dem Verfassungsschutz u.a. Zugriff auf die Verkehrsdaten eingeräumt, die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung von TK-Anbietern befristet gespeichert werden müssen; besondere Beachtung verdient weiter die erstmalige Normierung des Einsatzes von verdeckten Ermittlern und von Vertrauensleuten (V-Leuten). Zu weiteren Punkten vgl. Holzner, Das neue Bayerische Verfassungsschutzgesetz (BayVSG) – ein Überblick (05.04.2016). Darüber hinaus wurde das Gesetz zur Änderung des BayMG und des AGStV Rundf, Jumedsch, Rundfbeitr beschlossen, das neben Änderungen der genannten Gesetze auch eine Umbenennung vorsieht: So soll das Gesetz zur Ausführung des Rundfunkstaatsvertrags, des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags und des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (AGStV Rundf, Jumedsch, Rundfbeitr) künftig Gesetz zur Ausführung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Ausführungsgesetz Rundfunk – AGRf) heißen.
In Zweiter Lesung wurden behandelt und
- nach Aussprache beschlossen: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Mediengesetzes (BayMG) und des Gesetzes zur Ausführung des Rundfunkstaatsvertrags, des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags und des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (AGStV Rundf, Jumedsch, Rundfbeitr), LT-Drs. 17/9548. Das Gesetz wurde mit Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf beschlossen.
Verfahrensverlauf, aktueller Stand, ggfls. Stellungnahmen zum Gesetzentwurf: hier. Zur Vorgangsmappe des Landtags mit den amtlichen Dokumenten: hier (PDF).
- nach Aussprache beschlossen: Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Bayerisches Verfassungsschutzgesetz (BayVSG), LT-Drs. 17/10014. Das Gesetz wurde mit Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf beschlossen.
Verfahrensverlauf, aktueller Stand, ggfls. Stellungnahmen zum Gesetzentwurf: hier. Zur Vorgangsmappe des Landtags mit den amtlichen Dokumenten: hier (PDF).
Ass. iur. Klaus Kohnen; Foto/Abbildung: (c) ah_fotobox – Fotolia.com