Gesetzgebung

GVBl (10/2016): Bayerisches Ingenieurgesetz (BayIngG) verkündet

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Das Bayerische Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnung Ingenieurin und Ingenieur (Bayerisches Ingenieurgesetz – BayIngG) v. 12.07.2016 wurde am 19.07.2016 verkündet (GVBl S. 156). Es tritt am 20.07.2016 in Kraft. Mit Ablauf des Vortages tritt das alte IngG (genaue Bezeichnung: Gesetz zum Schutze der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ und „Ingenieurin“ – Ingenieurgesetz [IngG]) außer Kraft. Das Gesetz enthält auch eine Änderung des BayBQFG (Bayerisches Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz), die die Anwendbarkeit des BayBQFG auch für das BayIngG regelt.

Hintergrund des Neuerlasses ist eine Änderung EU-rechtlicher Vorschriften, in deren Folge zunächst das BayBQFG geändert wurde. Das BayBQFG regelt die Prüfung, ob eine ausländische Berufsqualifikation mit einer bayerischen (ergo: landesrechtlich geregelten) gleichwertig ist und setzt dabei die durch die RL 2013/55/EU novellierte Berufsanerkennungsrichtlinie (2005/36/EG) um. Das IngG ist bislang vom Anwendungsbereich des BayBQFG ausgenommen. Indes müssen die genannten Richtlinien auch für das Ingenieurgesetz umgesetzt werden, was mit vorliegendem Gesetz geschieht. Man hat sich dabei für den Neuerlass des ursprünglich aus dem Jahre 1970 stammenden und inzwischen aufgrund zahlreicher Änderungen unübersichtlich gewordenen IngG und den weitgehenden Verweis auf die Regelungen des BayBQFG entschieden.

  • Zu Einzelheiten der Gesetzesänderung vgl. hier.
  • Verfahrensverlauf und ggfls. Stellungnahmen zum Gesetzentwurf: hier. Zur Vorgangsmappe des Landtags (mit amtl. Begründung, Beschlussempfehlung und parlamentarischer Debatte): hier (PDF).

Ass. iur. Klaus Kohnen