Gesetzgebung

GVBl (10/2016): Gesetzentwurf zur Änderung des BayMG und des AGStV Rundf, Jumedsch, Rundfbeitr verkündet

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Das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Mediengesetzes und des Gesetzes zur Ausführung des Rundfunkstaatsvertrags, des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags und des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags v. 12.07.2016 wurde am 19.07.2016 verkündet (GVBl S. 159). Es tritt im Wesentlichen am 01.09.2016 in Kraft.

Der Gesetz sieht neben Änderungen der genannten Gesetze auch eine Umbenennung vor: So soll das Gesetz zur Ausführung des Rundfunkstaatsvertrags, des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags und des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (AGStV Rundf, Jumedsch, Rundfbeitr) künftig Gesetz zur Ausführung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Ausführungsgesetz Rundfunk – AGRf) heißen.

  • Zu Einzelheiten der Gesetzesänderung vgl. hier.
  • Verfahrensverlauf und ggfls. Stellungnahmen zum Gesetzentwurf: hier. Zur Vorgangsmappe des Landtags (mit amtl. Begründung, Beschlussempfehlung und parlamentarischer Debatte): hier (PDF).

Ass. iur. Klaus Kohnen