Gesetzgebung

Bayerischer Gemeindetag: Wohnsitzzuweisung ohne freie Wohnung läuft ins Leere – Massive Kritik am vorgelegten Verordnungsentwurf der Staatsregierung (DVAsyl)

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„Bei der Suche nach geeignetem Wohnraum für anerkannte Asylbewerber darf es nicht zu Zwangszuweisungen und Enteignungen kommen“, sagte Dr. Uwe Brandl, Präsident des Bayerischen Gemeindetags.

Durch eine Entscheidung der Landratsämter soll es möglich werden, Gemeinden anerkannte Asylbewerber zuweisen zu können. Der Bayerische Gemeindetag lehnt diese geplante Regelung in der Asyldurchführungsverordnung – DVAsyl – ab.

Das kürzlich im Bundestag verabschiedete Integrationsgesetz räumt den Ländern die Möglichkeit ein, anerkannten Asylbewerbern, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, zu deren besseren Integration einen Wohnsitz zuzuweisen. Von dieser Regelung will nun der Freistaat Gebrauch machen und legt einen entsprechenden Verordnungsentwurf vor.
Hauptkritikpunkt des Bayerischen Gemeindetags an diesem Verordnungsentwurf ist eine Regelung im § 8 Abs. 3 Satz 3, der zufolge die Landratsämter kreisangehörige Gemeinden verpflichten können, diesen Personenkreis aufzunehmen.

Diese beabsichtigte Regelung läuft ins Leere, wenn vor Ort keine Wohnung zur Verfügung steht“, sagte Dr. Brandl.

„Die Verwaltungsgerichte werden letztendlich zu entscheiden haben, ob solche Zuweisungsbescheide der Landratsämter Bestand haben“, so Brandl abschließend.

Hinzu kommen grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese geplante Regelung.

Bayerischer Gemeindetag, Pressemitteilung v. 21.07.2016

Redaktioneller Hinweis: Stellungnahmen und Entwicklungen im Kontext „DVAsyl“.