Gesetzgebung

Bayerischer Landkreistag: Wohnsitzzuweisung für Flüchtlinge – Bernreiter: Integrationsaufgabe erfordert solidarische Mitwirkung aller Städte und Gemeinden

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Nachdem es auf Bundesebene mit dem Integrationsgesetz gelungen ist, eine länderbezogene Regelung für anerkannte Flüchtlinge auf den Weg zu bringen, die alle Bundesländer in gleicher Weise wie bei Asylbewerbern in die Pflicht nimmt, bedarf es in Bayern einer Konkretisierung auf der Ebene der Regierungsbezirke, der Kreisverwaltungsbehörden und auch der Gemeinden. Es liegt nun in der Hand der Bayerischen Staatsregierung mit der geplanten Änderung der Asyldurchführungsverordnung (DV-Asyl) die richtigen Weichen für eine ausgewogene Wohnsitzverteilung der Flüchtlinge zu stellen.

Wir erwarten durch die DV-Asyl eine Regelung, die kaskadenförmig eine konsequente, gleichmäßige Verteilung auf die Regierungsbezirke, von dort auf die Kreisverwaltungsbehörden und schließlich auf alle Städte und Gemeinden sicherstellt“, so der Präsident des Bayerischen Landkreistags und Landrat von Deggendorf Christian Bernreiter.

„Dabei steht für uns das Ziel einer gelingenden Integration im Vordergrund“, ergänzt er.

Zum einen lassen sich die Integrationsaufgaben am besten bewältigen, wenn alle Städte und Gemeinden ihren Anteil dazu beitragen. Zum anderen gewährleistet ein ausgewogenes Verhältnis zwischen bleibeberechtigten Flüchtlingen und der Gesamtbevölkerung eines Ortes den sozialen Frieden und lässt Ghettobildungen entgegenwirken.

Es ist bekannt, dass an vielen Orten Wohnraum erst geschaffen bzw. vorhandene Unterkünfte verfügbar gemacht werden müssen. Dies ist nach geltendem Recht auf der Ebene der Gemeinden zu realisieren. Den Landratsämtern und erst recht den Landkreisen fehlen dazu die nötigen Kompetenzen.

Ohne eine gesetzlich verbindliche Einbindung der Gemeinden, die es ermöglicht, eine bestimmte Zahl Bleibeberechtigter aufnehmen und unterbringen zu müssen, sehen wir den Erfolg der Wohnsitzzuweisung gefährdet. Wir wollen die Städte und Gemeinden, die bereit waren, Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren aufzunehmen, nicht im Regen stehen lassen, indem sie künftig die Integrationsaufgaben für die Bleibeberechtigten allein schultern müssen“, schließt Bernreiter ab.

Bayerischer Landkreistag, Pressemitteilung v. 21.07.2016

Redaktioneller Hinweis: Stellungnahmen und Entwicklungen im Kontext „DVAsyl“.