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BayVGH: Begründeter Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan – Festsetzung von Emissionskontingenten

Sachgebiet: Bau, Boden, Planung (Immissionsschutzrecht) / BayVGH München, Urt. v. 28.07.2016 – 1 N 13.2678

Leitsatz:

Eine Festsetzung von Emissionskontingenten nach § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauNVO setzt eine ausreichende Bestimmung voraus, welche Emissionen von jedem einzelnen Betrieb und jeder einzelnen Anlage ausgehen dürfen. Lässt ein Bebauungsplan in den verschiedenen Geschossen eines Gebäudes die Ansiedlung von mehreren Betrieben oder Anlagen zu, genügt die Festsetzung eines auf die Grundstücksfläche bezogenen Schallleistungspegels nicht.