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StMELF: 13 Millionen Bäume zur Sicherung des Alpenraums – 30 Jahre Schutzwaldsanierung: Brunner zieht positive Bilanz

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Seit 30 Jahren hat sich der Freistaat die Sanierung der Schutzwälder in der bayerischen Alpenregion zur besonderen Aufgabe gemacht. Denn nur gesunde und stabile Schutzwälder können die bayerischen Alpentäler vor Muren, Steinschlag und Lawinen schützen. Forstminister Helmut Brunner hat nun eine positive Bilanz des bayerischen Schutzwald-Sanierungsprogramms gezogen: Auf rund 10.000 Hektar wurden rund 13 Millionen junger Laub- und Nadelbäumchen gepflanzt und teils durch Stützbauten vor Gleitschnee geschützt. Rund 85 Millionen Euro hat der Freistaat dafür investiert, weitere 20 Millionen Euro haben die Bayerischen Staatsforsten seit 2005 für vorbeugende Pflegemaßnahmen im Schutzwald erhalten. Für den Minister gut investiertes Geld:

Wo früher extrem teure Schutzbauwerke zur Sicherung steiler Hänge notwendig waren, kann auf den sanierten Flächen der Bergwald diese Aufgabe wieder übernehmen“, sagte Brunner.

Immerhin sind zwei Drittel der bepflanzten Flächen bereits in einem guten Zustand: mehrere Baumarten haben sich etabliert und können ohne größere Beeinträchtigungen, etwa durch Wildverbiss, wachsen. Auf rund 1.000 Hektar ist der Wald bereits so herangewachsen, dass dort nur noch gelegentliche Pflegemaßnahmen notwendig sind. Weitere 2.000 Hektar werden in den nächsten Jahren soweit sein.

Für die Schutzwaldsanierung ist nach den Worten des Ministers allerdings „ein langer Atem“ notwendig. Denn bis ein Baum im rauen Gebirgsklima mannshoch gewachsen ist, braucht es nahezu 30 Jahre.

Was wir heute anpflanzen ist daher Daseinsvorsorge für die Zukunft“, so Brunner.

Von den rund 150.000 Hektar Schutzwald in Bayern können seinen Worten zufolge rund zehn Prozent die Schutzfunktionen nicht oder nur teilweise sicherstellen. Besondere Brennpunkte sind nach Angaben des Ministers der Hagenberg im Landkreis Miesbach, der Fahrenberg am Walchensee sowie die Weißwand und der Antoniberg im Berchtesgadener Land. Die Sanierung sei zudem eine Daueraufgabe, weil aufgrund des Klimawandels – durch Stürme, Waldbrände oder Käferbefall – immer wieder Flächen hinzukommen.

Wir dürfen und wir werden nicht nachlassen, auch künftig für gesunde und leistungsfähige Schutzwälder zu sorgen“, sagte Brunner.

Noch wichtiger als die aufwändige Sanierung ist nach Aussage des Ministers die vorbeugende Schutzwaldpflege. Ihr Ziel sei es, durch Förderung der Naturverjüngung, Ergänzungspflanzungen, strukturverbessernde Maßnahmen oder Borkenkäferbekämpfung zu verhindern, dass neue Sanierungsflächen entstehen.

Wir müssen frühzeitig investieren, noch bevor die Waldbestände zum Sanierungsfall werden“, sagte der Minister.

So koste ein Hektar Pflanzung bis zu 30.000, ein Hektar Gleitschneeverbauung sogar bis zu 500.000 Euro.

Entscheidende Voraussetzung für eine erfolgreiche Bewirtschaftung der Schutzwälder ist laut Brunner zudem, dass die Jungbäume möglichst rasch und unbehelligt wachsen können. Das in Hochlagen ohnehin langsame Wachstum dürfe nicht auch noch durch den Verbiss von Reh, Hirsch oder Gams verzögert oder schon nach kurzer Zeit beendet werden.

Gerade auf den Sanierungsflächen gibt es zu einer intensiven Bejagung keine Alternative“, so der Minister.

Die Regulierung der Schalenwildbestände sei unabdingbar zur Sicherung der Schutzfunktionen im gesamten Bergwald.

Das Schutzwaldmanagement hat die Bayerische Forstverwaltung an den drei Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kempten, Weilheim und Rosenheim konzentriert. Sie sind in allen Waldbesitzarten zuständig für Planung, Umsetzung und Kontrolle der notwendigen Sanierungsmaßnahmen.

Das gewährleistet Fachkompetenz, Ortsnähe und Schlagkraft für den gesamten bayerischen Alpenraum“, sagte der Minister.

In den staatlichen Wäldern übernimmt das Unternehmen „Bayerische Staatsforsten“ die praktische Ausführung, die Finanzierung erfolgt überwiegend aus dem Staatshaushalt. Im Privat- und Körperschaftswald werden Mitarbeiter der Forstverwaltung bzw. von ihr beauftragte Unternehmer eingesetzt.

StMELF, Pressemitteilung v. 02.08.2016