Sachgebiete: Straßen- und Wegerecht; Kommunalrecht / BayVGH, Urt. v. 18.08.2016 – 8 B 15.2552 / Weitere Schlagworte: Ortsdurchfahrtsbegriff; flächenhafter Unkrautbewuchs aus Ritzen eines Gehsteigs / Landesrechtliche Normen: BayStrWG
Leitsätze:
- Die Abwälzung gemeindlicher Reinigungs-, Räum- und Streupflichten auf Anlieger darf nicht zeitlich pauschal, sondern nur für den Fall eines konkreten Reinigungsbedarfs geregelt werden.
- An der Rechtsprechung des Senats, wie der Ortsdurchfahrtsbegriff des 4 Abs. 1 BayStrWG zu konkretisieren ist und dass die Beseitigung flächenhaften Unkrautbewuchses aus Ritzen eines Gehsteigs in den Aufgabenbereich des Straßenbaulastträgers fällt (BayVGH BayVBl 2007, 558; 2009, 471), wird festgehalten.
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