Gesetzgebung

StMAS: Bayern treibt die Rentenreform voran – Sozialministerin Müller: „Mütterrente ausweiten – Eigenverantwortung stärken – vorausschauend handeln“

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Was kann ich mir im Alter leisten? Wird meine Rente ausreichen? Diese Frage treibt große Teile der Bevölkerung um. Bayerns Sozialministerin Emilia Müller will deshalb ein Paket an Maßnahmen schnüren, das an entscheidenden Stellen für mehr Sicherheit sorgt:

Wir können uns nicht zurücklehnen und die Entwicklung des Rentenniveaus abwarten – wir müssen jetzt Weichen stellen für mehr Sicherheit und mehr Gerechtigkeit im Rentensystem!“

Einer der Schwerpunkte im Rentenkonzept der Ministerin ist die Ausweitung der Mütterrente.

Bis jetzt erhalten Mütter, die nach 1991 Kinder auf die Welt gebracht haben, die ersten drei Jahre als Kindererziehungszeit anerkannt. Das muss ab jetzt für alle Mütter gelten. Wer sein Kind erzieht, leistet eine wertvolle Arbeit. Das muss honoriert werden – Mütter haben es verdient, dass ihr Beitrag zur Entwicklung unserer Gesellschaft mehr als bisher wahrgenommen wird!“

Mit der Verbesserung würde die Rente je Kind um rund 365 Euro im Jahr steigen. Davon könnten deutschlandweit etwa 8 Millionen Mütter profitieren, in Bayern wären dies rund 1,1 Millionen Mütter.

Jeder Mensch will seinen Lebensstandard im Alter möglichst behalten. Dafür ist es aber unerlässlich, auch privat vorzusorgen. Damit sich mehr Menschen für die Riesterrente entscheiden, muss diese Form der privaten Vorsorge attraktiver und einfacher werden“, so Müller.

Die Grundförderung der Riesterrente beträgt seit 2008 unverändert 154 Euro, der steuerliche Sonderausgabenabzug 2.100 Euro. Die Verwaltungskosten sind im Allgemeinen zu hoch und das Verfahren ist zu bürokratisch.

Wir brauchen eine grundlegende Reform der Riesterrente. Dazu gehört eine steuerlich finanzierte Aufstockung der Grundförderung auf 200 Euro mit künftiger Dynamisierung. Im selben Umfang muss die steuerliche Absetzbarkeit angepasst und die Kinderzulage verbessert werden. Notwendig ist es aber auch, das Verfahren einfacher, bürgerfreundlicher und transparenter zu machen. Und nicht zuletzt brauchen wir eine Begrenzung der Verwaltungskosten, damit sich die Riesterrente für die Sparer stärker rentiert“, so die Ministerin.

StMAS, Pressemitteilung v. 26.08.2016