Gesetzgebung

BayVGH: Statthaftigkeit der Prozesskostenhilfebeschwerde bei Anhörungsrüge

Sachgebiet: Verfahrens- und Prozessrecht / BayVGH, Beschl. v. 06.09.2016 – 4 C 16.915

Leitsatz: 

Die Unanfechtbarkeit der Entscheidungen über die Ablehnung von Gerichtspersonen (§ 146 Abs. 2 VwGO) und über eine dazu erhobene Anhörungsrüge (§ 152a Abs. 4 Satz 3 VwGO) hat nicht zur Folge, dass auch bei einem diesbezüglichen Prozesskostenhilfeantrag die Beschwerde unstatthaft wäre.