Gesetzgebung

BayVGH: Übergeordnetes öffentliches Interesse am Bau und Betrieb einer neuen Wasserkraftanlage

Sachgebiet: Wasserrecht, Naturschutzrecht / BayVGH, Beschl. v. 06.09.2016 – 8 CS 15.2510 / Weitere Schlagworte: erfolgloser Antrag auf Anordnung der sofortigen Vollziehung einer wasserrechtlichen Bewilligung; Umweltverträglichkeitsprüfung; Biotopschutz; Verschlechterungsverbot / Landesrechtliche Normen: BayNatSchG

Leitsatz:

Ein übergeordnetes öffentliches Interesse am Bau und Betrieb einer neuen Wasserkraftanlage im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urt. v. 04.05.2016 – Wasserkraftwerk Schwarze Sulm, C-346/14 – DVBl 2016, 909) ist tendenziell eher zu verneinen, wenn hierdurch in ökologische Grundsätze der Gewässerbewirtschaftung oder naturschutzrechtliche Schutztatbestände von Gewicht eingegriffen wird.