Gesetzgebung

DStGB: Lärmschutz weiter verbessern

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Lärm ist ein wesentlicher Stressfaktor. Dies gilt für Straßen-, Schienenverkehrs- und Gewerbelärm genauso wie für Freizeitlärm. Musikkonzerte, Stadtfeste oder der Betrieb von Biergärten machen aber nicht nur für viele Bürgerinnen und Bürger den urbanen Flair ihrer Innenstädte aus. Derartige Feste und Aktivitäten tragen maßgeblich zur Attraktivität unserer Städte und Gemeinden bei und sie sind ein bedeutsamer Wirtschaftsfaktor. Nicht selten empfinden einzelne Anwohner Musik und Gespräche im Freien aber als Lärmbelästigung. Umgekehrt gilt, dass vitale Innenstädte stets einen gewissen Lärmpegel haben, der von den Anwohnern im Rahmen des sozial verträglichen auch akzeptiert werden muss.

Es darf insbesondere nicht zur Regel werden, dass bei der Genehmigung von Freiluftveranstaltungen in den Abendstunden aufgrund der Klage eines einzelnen Bürgers die jeweilige Veranstaltung untersagt wird. Städte und Gemeinden benötigen daher eine größere Flexibilität bei der Lösung von Lärmkonflikten“, erklärte der Vorsitzende des Ausschusses für Städtebau und Umwelt des DStGB, Bürgermeister Arpad Bogya, Isernhagen, anlässlich der am heutigen Tag in Landsberg am Lech stattfindenden Sitzung des Ausschusses.

Nach Auffassung des DStGB ist es erforderlich, dass insbesondere gastronomisch geprägte Bereiche von den Städten und Gemeinden als „Ausgehquartiere“ mit längeren Öffnungszeiten qualifiziert werden können. Zudem sollten auch die immissionsschutzrechtlichen Regelungen in allen Ländern so angepasst werden, dass Volksfeste und Brauchtumsveranstaltungen an einer angemessenen Anzahl von Tagen im Jahr – und auch in den Nachtstunden – durchgeführt werden können.

Bogya weiter: „Geräuscheinwirkungen durch Kinder und Jugendliche, die auf Sportanlagen aktiv sind, dürfen ebenfalls nicht als schädliche Umwelteinwirkungen eingestuft werden. Kinderlärm ist Zukunftsmusik! Daher müssen auch die von Sportanlagen ausgehenden Geräusche von Kindern rechtssicher unter die „Kinderlärm-Privilegierung“ fallen.“

Selbstverständlich dürfen die Bedürfnisse der Menschen nach Ruhe nicht außer Acht gelassen werden. Da Lärmkonflikte aber nicht allein durch einseitige Regulierung gelöst werden können, sollten daher verstärkt Moderationsverfahren weiterentwickelt werden. Insoweit kann auch der sogenannte Nachtbürgermeister, der schon in verschiedenen Städten erprobt wird, helfen, Lösungsansätze durch Förderung von Toleranz und gegenseitigem Aushandeln von Spielräumen zu finden.

Weitere Details können dem DStGB-Positionspapier „Lärmschutz weiter verbessern“ (PDF) entnommen werden.

DStGB, Pressemitteilung v. 19.09.2016