Gesetzgebung

Bundesrat: Drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III) – Stellungnahme

Der Bundesrat hat auf seiner 948. Sitzung am 23.09.2016 eine umfangreiche Stellungnahme (72 S.) zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III)“ beschlossen. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf am 23.09.2016 parallel in erster Lesung behandelt.

Nach der Ausweitung der Leistungen durch das Erste Pflegestärkungsgesetz (PSG I) werden durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) zum 01.01.2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt. Das Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) soll nun die Pflege vor Ort stärken. Damit werden Empfehlungen umgesetzt, die die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern und Kommunalen Spitzenverbänden erarbeitet hat. Außerdem werden die Kontrollmöglichkeiten verschärft, um Pflegebetrug wirksamer zu verhindern. Mit dem vorliegenden Entwurf eines PSG III vollzieht der Bund einen weiteren Schritt der Pflegereform und führt den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungssystem auch in die Sozialhilfe ein.

Zu den wichtigsten Regelungen des Gesetzentwurfs vgl. die Stellungnahme des BMG.

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