Gesetzgebung

Bayerischer Städtetag: Anhörung im Landtag zum Bayerischen Integrationsgesetz – Integration findet in den Kommunen statt und muss besser finanziert werden

Bei der heutigen Anhörung im Bayerischen Landtag über das Bayerische Integrationsgesetz sagt der Geschäftsführer des Bayerischen Städtetags, Bernd Buckenhofer:

Das Integrationsgesetz verfolgt unter dem Leitmotiv von ,Fördern und Fordern‘ das Ziel, den Zusammenhalt zu sichern und die Integration für Flüchtlinge zu ermöglichen. Das ist ein guter Ansatz, ist aber für die kommunale Praxis zu kurz gedacht: Es fehlen im Gesetzentwurf konkrete Aussagen zur Finanzierung der Kosten von Integrationsmaßnahmen. Zur Förderung von Integrationsmaßnahmen bleibt der Gesetzentwurf unverbindlich. Die Kosten der Integration – etwa in Kitas, Kindergärten, Schulen, Berufsbildung, Sozialarbeit, Personal und Verwaltung – dürfen nicht auf kaltem Weg kommunalisiert werden. Das Integrationsgesetz signalisiert zu Recht, dass Integration eine Zukunftsaufgabe ist. Leider drückt sich das Gesetz um die Lösung konkreter Probleme, die den Kommunen auf den Nägeln brennen. So blendet der Gesetzentwurf die Versorgung mit bezahlbaren Wohnungen aus.“

Die Behebung der Wohnungsnot für Zugewanderte wie für Einheimische ist für Städte und Gemeinden derzeit die größte Herausforderung.

Buckenhofer: „Der Gesetzentwurf verwendet den unbestimmten Begriff ,Leitkultur‘. Um Irritationen zu vermeiden, sollte statt des Begriffs ,Leitkultur‘ ein Verweis auf das Grundgesetz und die Bayerische Verfassung genügen: Beide Verfassungen formulieren unsere gemeinsamen Werte und geben einen bewährten Rahmen für das Zusammenleben in unserer Gesellschaft.“

Das Integrationsgesetz setzt zusätzliche Standards fest und überträgt zum Teil neue Aufgaben auf die Kommunen. Das Integrationsgesetz erweitert Aufgaben, was zum Beispiel für die Träger von Kindertageseinrichtungen oder Schulen Kosten nach sich zieht. Als Träger von Schulen und Volkshochschulen kommt auf Kommunen ein Mehraufwand bei Investitionskosten und Personalkosten zu.

Buckenhofer: „Um Integration zu meistern, brauchen die Kommunen stärkere staatliche Unterstützung etwa für zusätzliche Plätze in Kindergärten und Schulen, für Sprachunterricht und Integrationskurse, Hilfen für den Einstieg ins Arbeitsleben und bezahlbare Wohnungen. Die Kommunen brauchen Sondermittel für den Bau und die Ausstattung von Kindertagesstätten und Schulräumen. Der Freistaat muss die viel beschworene Verantwortungsgemeinschaft mit den Kommunen finanziell tatsächlich abbilden. Die Kommunen müssen in die Lage versetzt werden, die geforderten Integrationsleistungen zu erbringen.“

Bayerischer Städtetag, Pressemitteilung v. 29.09.2016

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