Gesetzgebung

Landtag: Bayerisches Integrationsgesetz (BayIntG) – Gemeinsame Anhörung des Sozialausschusses und des Rechtsausschusses

Der gewaltige Ansturm von Flüchtlingen führt zu großen Herausforderungen für den Freistaat. Das Bayerische Integrationsgesetz solle diesen Herausforderungen Rahmen und Ziel geben, erklärte der Sozialausschussvorsitzende Joachim Unterländer (CSU). Wie aber denken Experten über den aktuellen Gesetzentwurf der Staatsregierung (LT-Drs. 17/11362 [PDF])? In einer gemeinsamen Anhörung haben der Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration sowie der Ausschuss für Verfassung, Rechts- und Parlamentsfragen darüber jetzt mit Sachverständigen debattiert.

Der Staatsrechtler Prof. Dr. Andreas Funke von der Universität Erlangen-Nürnberg kritisierte die Sprache des Gesetzentwurfs.

Hier wird eine Drohkulisse aufgebaut, dass dem Freistaat Überfremdung drohe.“

Ähnliche Landesgesetze in Baden-Württemberg, Berlin und Nordrhein-Westfalen stellten die Chancen durch Integration viel stärker in den Vordergrund. Rechtlich am problematischsten sei allerdings der Begriff „Leitkultur“. Zweck des neuen Gesetzes ist laut Präambel, die Leitkultur „zu wahren und zu schützen“. Funke warnte, ein solch unbestimmter Rechtsbegriff könne zu Problemen führen. Der Gesetzentwurf enthalte zudem Forderungen an Migranten wie „Achtung der Rechts- und Werteordnung“ in Art. 13 und „Unterlaufen der verfassungsmäßigen Ordnung“ in Art. 14, die dem „rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgebot“ nicht genügten, also als Rechtsvorschriften zu ungenau formuliert seien. Teile des Gesetzentwurfs seien mit Blick auf Meinungs- und Religionsfreiheit wahrscheinlich verfassungswidrig.

Mitra Sharifi-Neystanak erklärte für die Arbeitsgemeinschaft der Ausländer-, Migranten und Integrationsbeiräte Bayerns, der „spaltende Ton des Gesetzes“ stoße Migranten vor den Kopf:

Integration ist immer ein gemeinsames Projekt. Hier aber wird eine Bevölkerungsgruppe unter Generalverdacht gestellt, statt sie an der Integration aktiv zu beteiligen.“

Auch Sharifi-Neystanak wandte sich gegen den Begriff „Leitkultur“. Das Grundgesetz stehe für eine plurale Gesellschaft, nicht für eine Leitkultur. Eine „Hierarchie der Kulturen“ erschwere das Miteinander.

Daran knüpfte Dr. Rainer Oechslen an von der Evangelischen Kirche in Bayern. Die Protestanten sähen sich mit den Muslimen auf Augenhöhe, sie ständen beide unterhalb des Grundgesetzes.

Und es ist nicht so, dass die christlichen Kirchen auf einer Ebene mit dem Grundgesetz stehen und schulmeisterlich auf andere Religionen herabschauen.“

Der Islam sei kein Integrationshindernis, sondern vielmehr „Hilfe bei der Integration. Wir sollten nicht nach Gleichförmigkeit streben, sondern der Vielfalt Raum geben, die uns auch bereichern kann.“ Dieser Aspekt komme ihm im aktuellen „so defensiven wie aggressiven“ Entwurf zu kurz.

Ein Integrationsgesetz, das Bayern Ehre machen soll, muss Zuversicht ausstrahlen“, forderte Oechslen.

Für die Präsidentin des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbands (BLLV) Simone Fleischmann sind integrationsfördernde Auflagen generell kein Problem. Auch sie aber kritisierte die „verbale Schärfe“ des Gesetzes, die „abschreckenden Charakter“ habe und Vorurteile bestätige. Damit Integration gelinge, müsse sie aber als Angebot formuliert sein, damit alle an einem Strang ziehen. Schulen auf die Leitkultur zu verpflichten, könne schwierig werden.

Daraus kann sich schnell ein Kampfbegriff auf den Schulhöfen und auf Elternabenden entwickeln, der sich gegen jedwede Andersartigkeit richtet.“

Fleischmann kritisierte darüber hinaus, dass die Migranten einerseits strengen Auflagen unterlägen im Gesetzentwurf, die meisten staatlichen Leistungen für sie aber unter Haushaltsvorbehalt ständen.

Prälat Dr. Lorenz Wolf vom Katholischen Büro Bayern ergänzte, um Integration zu erreichen, genüge es keinesfalls, nicht gegen das Grundgesetz zu sein. Der Gesetzentwurf enthalte klare Restriktionen für Migranten.

Angebote und Förderung sind hingegen weniger klar.“

Im Übrigen könne die Regierung nicht festlegen, was die Leitkultur ist; darauf habe Reinhard Kardinal Marx bereits mehrfach hingewiesen. Und dies gelte ebenfalls für die Religion:

Dass das Heil nur in der katholischen Kirche liegt, darüber sind wir längst hinweg. Und wir wollen dahin auch nicht zurück.“

Gerhard Wägemann, Landrat von Weißenburg-Gunzenhausen, erklärte für den Bayerischen Landkreistag: Der Gesetzentwurf verspreche zwar, dass auf die Kommunen keine zusätzlichen Kosten zukämen. Zum anderen enthalte er diverse Zusatzaufgaben für die Kommunen, ohne die Finanzierung geklärt zu haben.

Die Kostenfolgen aus der Integrationen dürfen nicht auf Kommunen abgewälzt werden. Hier brauchen wir weitere Konsultationen“, forderte Wägemann.

Unterstützt wurde er von anderen Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, darunter Bernd Buckenhofer vom Bayerischen Städtetag und Thomas Zwingel vom Bayerischen Gemeindetag.

Der Abgeordnete Thomas Huber (CSU) verwies darauf, dass der Begriff „Leitkultur“ auf Bassam Tibi zurückgehe, einen deutschen Politikwissenschaftler syrischer Herkunft. Die Leitkultur stehe „für das offene Bayern“. Viele Zuwanderer seien in Staaten ohne moderne Verfassung aufgewachsen, sie müssten die Regeln einer freien Gesellschaft erst noch kennenlernen. Martin Neumeyer (CSU), Integrationsbeauftragter der Staatsregierung, sagte, man müsse „auch einmal definieren, in was sich Zuwanderer integrieren sollen:

Pluralismus, Toleranz, Vernunft vor Offenbarung, Grundgesetz und bayerische Verfassung – all das ist unsere Leitkultur. Dahinter kann sich jeder stellen.“

Markus Blume (CSU) kritisierte „vor allem die Selbstvergessenheit meiner evangelischen Kirche. Christ zu sein ist doch mehr als Toleranz gegenüber anderen Religionen. Man muss doch auch einmal sagen, wofür man steht.“ Petra Guttenberger (CSU) ergänzte, Leitkultur könne man auch als „common sense“ beschreiben.

Christine Kamm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) bezweifelte, dass die „Leitkultur“ sich rechtlich einwandfrei definieren lasse. Gabi Schmidt (FREIE WÄHLER) bekannte, bereits zwischen CSU und Freien Wählern herrschten zum Beispiel sehr unterschiedliche Leitkulturen. Für den Rechtsausschussvorsitzenden Franz Schindler (SPD) ist die Leitkultur ein „politischer Kampfbegriff“, der dafür stehe, dass sich eine geschlossene Gruppe nicht verändern will.

Die Frage, wie sich „unsere kulturellen Grundlagen angesichts starker Integration sichern lassen“, sei legitim, warf Prof. Andreas Funke ein. Er äußerte jedoch Zweifel, dass sich dies auf dem gesetzlichen Weg sicherstellen lässt und verwies auf das unter Juristen geläufige Böckenförde-Dilemma:

Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.“

Der ehemalige Verfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde habe dargelegt, dass ein Staat seine Bürger nicht mit allen Mitteln auf die freie Gesellschaft verpflichten könne – ohne damit gleichzeitig genau diese Freiheitlichkeit aufzugeben und auf einen Totalitätsanspruch zurückzufallen.

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Sitzungen – Aus den Ausschüssen v. 29.09.2016 (von Jan Dermietzel)

Redaktioneller Hinweis: Zum Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens, ggfls. zu Stellungnahmen und Beiträgen vgl. hier.