Gesetzgebung

Staatskanzlei: Bürokratieabbau für Schausteller – Änderung der Bayerischen Gaststättenverordnung (BayGastV)

Wirtschaftsstaatssekretär Franz Josef Pschierer sorgt für Bürokratieabbau für Schausteller: „Genehmigungspflicht wird abgeschafft / Kleine und mittelständische Betriebe auf wechselnden Volksfesten und Jahrmärkten werden entlastet“

Auf Initiative von Ministerpräsident Horst Seehofer wird die Bayerische Gaststättenverordnung so angepasst, dass Reisegaststätten, wie z.B. Würstchenbuden oder Imbissstationen auf Volksfesten und Jahrmärkten, weniger bürokratischen Aufwand haben. Das Kabinett stimmte heute den Plänen von Wirtschaftsstaatssekretär Franz Josef Pschierer zu:

Bisher benötigte jeder nicht ortsfeste Gaststättenbetrieb an jedem Ausschankort eine neue behördliche gaststättenrechtliche Erlaubnis über die Reisegewerbekarte hinaus. Ab jetzt ist nur noch eine einfache Anzeige notwendig. Damit beenden wir überflüssige Bürokratie für Reisegastwirte und entlasten dadurch kleine und mittelständische Betriebe“, so der Staatssekretär.

Nach dem derzeit geltenden Recht benötigen Reisegastwirte für den zeitlich begrenzten Ausschank von Alkohol an jedem Ort erneut eine Gestattung der zuständigen Gemeinde nach § 12 GastG. Mit der neuen Regelung einer bloßen Anzeigepflicht wäre lediglich der Besitz einer entsprechenden Reisegewerbekarte nötig.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 04.10.2016

Redaktionelle Hinweise