Die Staatsregierung hat o.g. Gesetzentwurf eingebracht (LT-Drs. 17/13143 v. 04.10.2016). Dieser sieht vor, die Normen des Unschädlichkeitszeugnisgesetzes (UnschZG) neu zu strukturieren und in das „Gesetz zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und anderer Gesetze (AGBGB)“ zu überführen. Daneben sollen weitere Vorschriften des AGBGB mit dem Ziel der Rechtsvereinfachung und Rechtsbereinigung geändert oder aufgehoben werden.
Schließlich erhält das AGBGB einen modifizierten (gekürzten) Titel: Gesetz zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und anderer Gesetze (AGBGB). Das UnschZG soll aufgehoben werden.
Weitere Informationen
- Staatsregierung, Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Überleitung der Bestimmungen zum Unschädlichkeitszeugnis in das Gesetz zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs, LT-Drs. 17/13143 v. 04.10.2016 (Vorgangsmappe des Landtags, PDF)
- Aktueller Stand des Gesetzgebungsverfahrens, ggfls. Stellungnahmen und Beiträge: hier.
- Überblick über aktuell laufende Rechtsetzungsverfahren im Freistaat Bayern (fortlaufend aktualisiert)
Ass. iur. Klaus Kohnen; Titelfoto/-abbildung: (c) DOC RABE Media – Fotolia.com