Die Staatsregierung hat nach Verbändeanhörung o.g. Gesetzentwurf eingebracht (LT-Drs. 17/13141 v. 04.10.2016). Die vorgesehenen Änderungen sind verfahrensrechtlicher Natur und nehmen die erforderlichen Anpassungen im Hinblick auf geändertes Bundesrecht, insbesondere der Abgabenordnung (AO), vor. Die Änderungen des KAG sollen am 01.01.2017 in Kraft treten.
Das StMI hatte den Gesetzentwurf nach dem ersten Durchgang im Ministerrat parallel zur Verbändeanhörung veröffentlicht. In diesem Zuge wurde der Gesetzentwurf bereits ausführlicher vorgestellt, weshalb darauf verwiesen sei.
Weitere Informationen
- Staatsregierung, Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes, LT-Drs. 17/13141 v. 04.10.2016 (Vorgangsmappe des Landtags, PDF)
- Aktueller Stand, ggfls. Stellungnahmen und Beiträge: hier.
- Aktuelle Gesetzgebungsvorhaben im Freistaat auf einen Blick (fortlaufend aktualisiert)
Ass. iur. Klaus Kohnen; Titelfoto/-abbildung: (c) magele-picture – Fotolia.com