Gesetzgebung

Staatskanzlei: Neue Vereinigung der bayerischen Pflege nach Verbandsanhörung vom Ministerrat beschlossen

Bayerns Pflegekräfte erhalten mit der neuen Vereinigung der bayerischen Pflege eine kraftvolle Interessenvertretung. Der Ministerrat hat den Gesetzentwurf von Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml nach der Anhörung der betroffenen Verbände beschlossen.

Ministerin Huml: „Es ist mir ein wichtiges Anliegen, dass die Pflegekräfte in Bayern eine starke Stimme erhalten. Mein Ziel ist es dabei auch, dass die Pflege die Möglichkeit hat, sich an der politischen Willensbildung zu beteiligen.“

Die Vereinigung der bayerischen Pflege wird wie die bereits bestehenden Heilberufekammern als Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet. Der Gesetzentwurf, der nun dem Landtag zur weiteren parlamentarischen Behandlung zugeleitet wird, sieht eine freiwillige Mitgliedschaft vor. Damit wird der Wunsch vieler Pflegekräfte berücksichtigt, die in einer Umfrage eine Pflichtmitgliedschaft und eine Belastung mit Pflichtbeiträgen abgelehnt hatten.

Huml: „Die Vereinigung der bayerischen Pflege wird als wichtiger Ansprechpartner der Politik die Interessen der Pflege in Bayern wirkungsvoll vertreten. Sie wird bei allen Gesetzgebungsverfahren und sonstigen Vorhaben der Staatsregierung, die die Pflege betreffen, angehört und eingebunden. Mein Ziel ist dabei auch, dass die Pflege in Bayern aufgewertet wird. Denn wir wollen mehr junge Menschen für die Pflegeberufe begeistern.“

Die neue Vereinigung der bayerischen Pflege soll auch die Qualität in der Pflege weiterentwickeln. Dazu kann sie etwa im Bereich der Fort- und Weiterbildung tätig werden oder an der Entwicklung von Qualitätsrichtlinien in der Pflege mitarbeiten. Verbände aus dem Pflegebereich hatten Gelegenheit, zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Die Berufsverbände der Pflegenden forderten dabei eine Pflegekammer mit Pflichtmitgliedschaft und Beitragspflicht. Um eine weitere finanzielle Belastung der Pflegenden zu vermeiden, wurde diese Forderung nicht umgesetzt. Diese Weichenstellung erfuhr grundsätzliche Unterstützung durch vier von fünf Wohlfahrtsverbänden, die Gewerkschaften und die meisten Einrichtungsträger.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 11.10.2016

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