Gesetzgebung

Staatskanzlei: Novellierung des Bayerischen Mediengesetzes (BayMG) – Förderung Lokalfernsehen / Digitalisierung Hörfunk

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Bayern führt Förderung des Lokalfernsehens fort / Kabinett beschließt nach Verbandsanhörung Verlängerung der Förderung bis 2020 / Medienstaatssekretär Franz Josef Pschierer: „Hochwertige lokale und regionale Fernsehangebote sollen auch künftig flächendeckend verbreitet werden können“ / Bayerische Landeszentrale für neue Medien erhält Förderauftrag zur Digitalisierung des Hörfunks

Bayern wird das lokale und regionale Fernsehen auch künftig fördern und für den Zeitraum von 2017 bis 2020 aus Mitteln des Staatshaushaltes unterstützen. Das beschloss heute das Kabinett abschließend. Die zuvor durchgeführte Verbandsanhörung hatte eine breite Zustimmung für die Fortführung der Förderung des Lokal-TV und insbesondere für die Möglichkeit des Einstiegs in die HD-Verbreitung ergeben. Durch den Einsatz der digitalen Technologie sollen die lokalen und regionalen Programme schrittweise in hochauflösender HD-Qualität zu empfangen sein.

Medienstaatssekretär Franz Josef Pschierer: „Wir sichern die flächendeckende Verbreitung von hochwertigen lokalen und regionalen Fernsehangeboten. Lokale und regionale Fernsehangebote bieten vielfältige und breite Informationen aus der Region und dem unmittelbaren Lebensumfeld. Sie werden von den Bürgerinnen und Bürger zu Recht hochgeschätzt. Diese einzigartige Angebotsvielfalt, die es so nur in Bayern gibt, wollen wir aufrechtzuerhalten.“

Die staatliche Förderung ist erforderlich, da die flächendeckende Verbreitung auch auf absehbare Zeit nur über die vergleichsweise teure Satellitenverbreitung zu erreichen ist. Das kann jedoch von den Lokal-TV-Anbietern allein nicht finanziert werden.

Mit der Novellierung des BayMG soll zudem die Digitalisierung des Hörfunks weiter vorangetrieben werden. Hierzu wird ein entsprechender Förderauftrag der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) im BayMG verankert. Die ausdrückliche Aufgabenzuweisung an die BLM fand in der Verbandsanhörung Zustimmung.

Staatssekretär Pschierer: „Die Vorteile des digitalen terrestrischen Hörfunks liegen auf der Hand, wie zum Beispiel die bessere Ausnutzung der Frequenzressourcen sowie die Steigerung der Klangqualität oder die gleichzeitige Übertragung von Zusatzinformationen. Mit dem Gesetz treiben wir die Digitalisierung des Hörfunks auf allen Verbreitungswegen voran.“

Der Gesetzentwurf geht nun zur parlamentarischen Behandlung an den Bayerischen Landtag.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 11.10.2016

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