Gesetzgebung

Staatsregierung: Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Mediengesetzes (BayMG) – Förderung Lokalfernsehen und Digitalisierung Hörfunk

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Die Staatsregierung hat einen „Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Mediengesetzes“ eingebracht (LT-Drs. 17/13225 v. 11.10.2016). Hiernach soll die Förderung des lokalen und regionalen Fernsehens aus Mitteln des Staatshaushalts von 2017-2020 fortgeführt werden. Zudem soll die Förderung der Digitalisierung des Hörfunks ausdrücklich als Aufgabenschwerpunkt der Landeszentrale für neue Medien (BLM) festgelegt werden.

Durch die Förderung aus dem Staatshaushalt soll sichergestellt werden, dass hochwertige lokale und regionale Fernsehangebote weiterhin flächendeckend hergestellt und verbreitet werden können. Zudem soll so auch die die aktuelle Struktur der lokalen und regionalen Fernsehanbieter erhalten werden. Gleichzeitig erfolgt weiterhin eine Förderung aus Mitteln der BLM. Durch die Förderung könnten die lokalen und regionalen Fernsehanbieter zudem an neuen digitalen Technologien teilhaben (z.B. Einstieg in die HD-Verbreitung), so der Gesetzentwurf.

Die Förderung der Digitalisierung des Hörfunks soll die Marktdurchdringung erhöhen, die ein maßgebliches Kriterium für eine langfristige Abschaltung des analogen terrestrischen Hörfunks ist. Die Digitalisierung des terrestrischen Hörfunks schreitet indess nur langsam voran. Die Marktdurchdringung der digitalen terrestrischen Verbreitungstechnik DAB+ sei trotz stetig steigender Tendenz gering, so der Gesetzentwurf. Nach dem Digitalisierungsbericht 2016 der Landesmedienanstalten sei deutschlandweit von 2015 auf 2016 ein Anstieg des DAB+ Anteils von 10,0% auf 12,6%, in Bayern von 11,8% auf 15,0% zu verzeichnen.

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Ass. iur. Klaus Kohnen; Titelfoto/-abbildung: (c) wellphoto – Fotolia.com