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BayVGH: Gegen die Ablehnung eines Asylantrages als unzulässig i.S.v. § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG ist die Anfechtungsklage zu erheben

Sachgebiet: Ausländer- und Asylrecht; Verfahrens- und Prozessrecht / BayVGH, Urt. v. 13.10.2016 – 20 B 14.30212 / Weitere Schlagworte: unbeantwortete „info-request“ des Bundesamtes; Dublin-II-VO

Leitsätze: 

  1. Gegen die Ablehnung eines Asylantrages als unzulässig i.S.v. § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG ist die Anfechtungsklage zu erheben.
  1. Wird ein sog. „info-request“ des Bundesamtes von den ausländischen Behörden nicht beantwortet, geht dies zulasten des Bundesamtes.