Gesetzgebung

StMGP: Huml steht zur Selbstverwaltung im Gesundheitswesen (zum GKV-SVSG)

Bayerns Gesundheitsministerin: Wichtig sind aber Transparenz und Verantwortungsbewusstsein – 75. Bayerischer Ärztetag der Bayerischen Landesärztekammer in Schweinfurt

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml hat betont, dass die Staatsregierung weiter zur Selbstverwaltung im Gesundheitswesen steht. Huml unterstrich am Freitag anlässlich des 75. Bayerischen Ärztetages in Schweinfurt:

Die Ausgestaltung und eigenverantwortliche organisatorische Umsetzung der Gesundheitsversorgung durch die Selbstverwaltungspartner hat sich über viele Jahrzehnte bewährt. Unser Gesundheitssystem gilt auch deswegen als eines der besten der Welt.“

Die Ministerin mahnte jedoch mit Blick auf die Debatte um mögliches Fehlverhalten innerhalb der Kassenärztlichen Bundesvereinigung:

Eine Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit und den Fortbestand des Systems der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen ist Transparenz. Außerdem müssen die Selbstverwaltungspartner, ihre Institutionen und alle darin handelnden Personen sich ihrer verantwortungsvollen Aufgabe bewusst sein und ihr gewissenhaft nachkommen. Leider ist das scheinbar nicht immer der Fall.“

Huml fügte hinzu:

Es ist für mich deshalb nachvollziehbar, dass das Bundesgesundheitsministerium das sogenannte GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz auf den Weg gebracht hat. Denn es ist Aufgabe des Gesetzgebers nachzusteuern, wenn die Selbstverwaltung nicht willens oder nicht in der Lage ist, die ihr übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen. Nach Ansicht des Bundesgesundheitsministeriums war dieser Punkt offenbar erreicht.“

Das Gesetz gilt weitgehend nur für die Spitzenorganisationen auf Bundesebene. Es befindet sich aktuell noch im Stadium des Referentenentwurfs und ist bereits jetzt sehr umstritten.

Huml betonte:

Der Gesetzentwurf enthält vieles, was eigentlich selbstverständlich sein sollte – wie etwa die Vorgabe einer Innenrevision in den Spitzenorganisationen der Selbstverwaltung oder Informationspflichten des Vorstands gegenüber der Vertreterversammlung oder dem Verwaltungsrat. Auch für die angestrebte Effektivitätssteigerung bei der Aufsichtsführung durch das Bundesgesundheitsministerium habe ich grundsätzlich Verständnis. Allerdings gehen einige der angedachten Regelungen für mich eindeutig zu weit, weil sie den Kernbestand der Selbstverwaltung und deren Funktionsfähigkeit in Frage stellen.“

Die Ministerin erläuterte:

Insbesondere die Vorgabe der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe durch das Bundesgesundheitsministerium wird von mir sehr kritisch gesehen. Denn damit wird die bestehende Rechtsaufsicht zu einer Fachaufsicht umgestaltet – oder sogar zu einer Entscheidungsübernahme durch das Bundesgesundheitsministerium. Diese Punkte müssen im weiteren Gesetzgebungsverfahren auf ein vernünftiges Maß reduziert werden.“

StMGP, Pressemitteilung v. 21.10.2016