Gesetzgebung

Staatskanzlei: Europaministerin Beate Merk setzt auf Fortgang des Verfahrens für Freihandelsabkommen CETA

Merk: „Ich hoffe, dass bestehende Bedenken ausgeräumt werden können / Ausgewogenes Abkommen kann als Blaupause für weitere EU-Handelsabkommen dienen“

Europaministerin Dr. Beate Merk bedauert, dass sich das Verfahren zur Unterzeichnung des EU-Freihandelsabkommens CETA mit Kanada zu verzögern droht.

Merk: „Leider ist es bisher nicht gelungen, eine einheitliche Position innerhalb der EU herzustellen. Ich hoffe sehr, dass noch bestehende Bedenken ausgeräumt werden und die Ratifizierung durch den EU-Ministerrat bald erfolgen kann.“

Die Ministerin hält das CETA-Abkommen mit Kanada für ein ausgewogenes Abkommen, das auch für weitere EU-Handelsabkommen zukunftsweisend sein könne.

Merk: „Das Abkommen wurde umfassend abgestimmt und in strittigen Punkten nochmals entscheidend überarbeitet, vor allem beim sensiblen Punkt Investitionsschutz. Es respektiert die in der EU geltenden Schutzstandards und schränkt das staatliche Regulierungsrecht zur Verfolgung von Gemeinwohlzielen nicht ein. Es ist ein modernes Abkommen, das als Blaupause für weitere EU-Handelsabkommen dienen kann. Kanada ist ein Handelspartner, der uns angesichts gemeinsamer Werte und hoher Verbraucherschutz- oder Arbeitsschutzstandards besonders nahe steht.“

Die Europäische Union muss sich nach den Worten der Ministerin auch weiterhin als aktiver Partner im künftigen Welthandelssystem einbringen.

Anderenfalls droht eine passive Zuschauerrolle ohne Einflussmöglichkeiten auf globale Standards.

Merk: „Mit wem, wenn nicht mit Kanada, soll die EU denn in Zukunft überhaupt noch Handelsabkommen abschließen? Ich appelliere an die Beteiligten, jetzt ihrer Verantwortung gerecht zu werden.“

Staatskanzlei, Pressemitteilung v. 24.10.2016