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BMWi: Bestandsaufnahme zur Entschädigung von Grundstückseigentümern und -nutzern beim Stromnetzausbau vorgelegt

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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat heute die Studie „Entschädigung von Grundstückseigentümern und -nutzern beim Stromnetzausbau – eine Bestandsaufnahme“ veröffentlicht.

Hierzu Staatssekretär Rainer Baake:

Uns ist bewusst, dass die vom Leitungsbau betroffenen Grundstückseigentümer und -nutzer für die Beeinträchtigung ihrer Rechte faire Entschädigungen erhalten müssen. Diese sind eine Grundlage für einen akzeptierten und zügigen Netzausbau. Wir werden die Ergebnisse der Studie nun prüfen und hierüber eine sachliche Diskussion führen.“

Für die Bundesregierung sind faire Entschädigungen beim Netzausbau ein wichtiger Baustein für die Akzeptanz und damit für das Gelingen der Energiewende insgesamt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat daher im September 2015 das Konsortium bestehend aus Frontier Economics und White & Case mit der Bestandsaufnahme der derzeitigen Entschädigungspraxis in Deutschland beauftragt.

Die Studie stellt die Ist-Situation der Entschädigungspraxis für die Inanspruchnahme land- und forstwirtschaftlicher Flächen durch den Leitungsbau auf Höchst- und Hochspannungsebene (d. h. ab 110 Kilovolt) dar.

Die Studie verdeutlicht, dass es bereits heute ein breites rechtliches Instrumentarium für Entschädigungszahlungen gibt und Entschädigungen geleistet werden. So zeigt die Studie, dass eine Entschädigung in der Praxis sowohl für die Belastung des Grundstücks mit einer Dienstbarkeit (Substanzentschädigung) als auch für Folgeschäden geleistet wird. Diese erfolgt in aller Regel als Einmalzahlung.

Zudem schließen die Netzbetreiber in über 95% der Fälle mit den jeweiligen Eigentümern Verträge über die Nutzungsrechte an den jeweiligen Grundstücken, so dass es nicht zu einer Enteignung kommt. Diese Entschädigungen werden sehr häufig aufgrund von Rahmenvereinbarungen zwischen den Netzbetreibern und den Interessenverbänden geleistet. Die vertraglich vereinbarten Entschädigungen sind deutlich höher als Entschädigungen aufgrund von Enteignungen. Für eine Dienstbarkeit für eine Freileitung werden in der Praxis 20%, für ein Erdkabel 25 bis 30% des Verkehrswerts des Grundstücks gezahlt. Hinzu kommen noch Zuschläge, wie z. B. der Beschleunigungszuschlag.

In einem nächsten Schritt sollen die Ergebnisse mit den betroffenen Akteuren diskutiert werden.

BMWi, Pressemitteilung v. 31.10.2016