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StMELF: Wichtige Änderung bei Umwandlung von Dauergrünland

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Das Landwirtschaftsministerium hat auf eine wichtige Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes des Bundes hingewiesen. Danach brauchen Landwirte, die Dauergrünland umwandeln wollen, ab sofort nicht nur bei der Umwandlung in Ackerland oder Dauerkultur eine Genehmigung, sondern auch wenn das Grundstück in eine nichtlandwirtschaftliche Fläche umgewandelt, also bebaut oder aufgeforstet werden soll. Allerdings ist es nach Angaben des Ministeriums in diesem Fall nicht erforderlich, eine andere Fläche mit der entsprechenden Hektarzahl als Dauergrünland neu anzulegen. Der Bund hatte das Gesetz nun geändert, weil die EU-Kommission auf einer entsprechend weiten Auslegung des Begriffs Umwandlung von Dauergrünland besteht. Das Ministerium empfiehlt allen Landwirten, die eine Umwandlung von Dauergrünland in eine nichtlandwirtschaftliche Fläche vorhaben, sich unbedingt vorher mit dem zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Verbindung zu setzen. Denn eine Umwandlung ohne vorherige Genehmigung muss ab sofort als Verstoß gegen die Greening-Auflagen gewertet werden.

StMELF, Pressemitteilung v. 31.10.2016