Gesetzgebung

Bundesrat: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des AsylbLG – Stellungnahme beschlossen

Der Bundesrat hat auf seiner 950. Sitzung am 04.11.2016 zu o.g. Gesetzentwurf der Bundesregierung eine Stellungnahme beschlossen. Der Gesetzentwurf beruht auf der Verpflichtung aus § 3 Abs. 5 AsylbLG, bei Vorliegen einer neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe die Höhe des Bargeldbedarfes und des notwendigen Bedarfes neu zu ermitteln. Gleichzeitig werden auch die Bedarfsstufen in Anlehnung an den Entwurf des Regelbedarfs-Ermittlungsgesetzes angepasst.

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Ass. iur. Klaus Kohnen