Der Bundesrat hat auf seiner 950. Sitzung am 04.11.2016 zu o.g. Gesetzentwurf der Bundesregierung eine Stellungnahme beschlossen. Der Gesetzentwurf beruht auf der Verpflichtung aus § 3 Abs. 5 AsylbLG, bei Vorliegen einer neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe die Höhe des Bargeldbedarfes und des notwendigen Bedarfes neu zu ermitteln. Gleichzeitig werden auch die Bedarfsstufen in Anlehnung an den Entwurf des Regelbedarfs-Ermittlungsgesetzes angepasst.
Weitere Informationen:
- Erläuterungen zum TOP (PDF)
- Stellungnahme des BR (PDF) (vgl. zur Kurzfassung auch hier)
- Pressemitteilung des BMAS v. 21.09.2016 zu den wesentlichen Änderungen
- Zu den weiteren BR-Dokumenten
- Zum Vorgang im DIP
Ass. iur. Klaus Kohnen