Der Bundesrat hat auf seiner 950. Sitzung am 04.11.2016 zu o.g. Gesetzentwurf der Bundesregierung eine umfangreiche Stellungnahme (PDF) beschlossen (Kurzfassung der Stellungnahme: hier).
Der Gesetzentwurf regelt die Höhe der Regelbedarfe nach dem SGB XII (Nichterwerbsfähige, Menschen mit Behinderungen, Bezieher von Grundsicherung im Alter) und der Regelleistung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (Erwerbsfähige). Die neuen Regelbedarfe sollen ab dem 01.01.2017 gelten. Die Neufestlegung der Bedarfe muss alle fünf Jahre erfolgen, wenn neue Daten über das Ausgabeverhalten der Haushalte in Deutschland vorliegen (sog. Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, EVS). Daneben wird mit dem Gesetz auch die aktuelle Rechtsprechung des BSG und des BVerfG berücksichtigt.
Weitere Informationen:
- Erläuterungen zum TOP (PDF)
- Zu den weiteren BR-Dokumenten
- Zum Vorgang im DIP
- Zu wesentl. Änderungen und zur Art und Weise der Regelbedarfsermittlung vgl. auch die Pressemitteilung des BMAS v. 21.09.2016
Ass. iur. Klaus Kohnen