Sachgebiet: Bau, Boden, Planung / BayVGH, Beschl. v. 10.11.2016 – 22 C 16.757 / Weitere Schlagworte: Mehrzahl vertraglicher Abreden; untrennbarer Zusammenhang; Bauerlaubnis und Entschädigungsregelung; Deutsche Bundesbahn; Planfeststellungsbeschluss / Landesrechtliche Normen: BayVwVfG; BayEG
Leitsätze:
- Wenn zwischen mehreren vertraglichen Abreden, von denen jedenfalls eine als öffentlich-rechtlich zu qualifizieren ist, ein untrennbarer Zusammenhang besteht, dann sind diese Abreden insgesamt als öffentlich-rechtlich zu qualifizieren.
- Ein derartiger untrennbarer Zusammenhang besteht im Besitzeinweisungsverfahren zwischen der sog. Bauerlaubnis und der Entschädigungsregelung für Vermögensnachteile, die gerade durch den Besitzverlust entstehen.
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