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BGH: Dr. Andreas Grube neuer Richter am Bundesgerichtshof

Der Bundespräsident hat Richter am Oberlandesgericht Dr. Andreas Grube zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Richter am Bundesgerichtshof Dr. Grube ist 46 Jahre alt. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung und einer dreijährigen Tätigkeit als wissenschaftlicher Assistent an der Universität Erlangen-Nürnberg trat er 2002 in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Nach Verwendungen bei der Staatsanwaltschaft sowie dem LG Stuttgart und dem AG Esslingen wurde er im Oktober 2006 zum Staatsanwalt (im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit) bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart ernannt. Von August 2006 bis August 2007 war er an die Justizvollzugsanstalt Heimsheim und hieran anschließend an das Justizministerium Baden-Württemberg abgeordnet, wo er als Referent in der Abteilung Justizvollzug tätig war und im März 2009 zum Regierungsdirektor ernannt wurde. Im Dezember 2010 wechselte Herr Dr. Grube – zunächst im Abordnungswege – unter gleichzeitiger Ernennung zum Richter am Landgericht an das OLG Stuttgart, dem er seither, unterbrochen durch einen vorübergehenden Einsatz beim LG Stuttgart, angehörte; am 13.07.2012 wurde er zum Richter am Oberlandesgericht Stuttgart befördert.

Das Präsidium des BGH hat Herrn Dr. Grube dem 2. Strafsenat zugewiesen, der im Wesentlichen für die Revisionen in Strafsachen aus den Bezirken der OLG Frankfurt a.M., Jena, Köln und Rostock zuständig ist.

BGH, Pressemitteilung v. 11.11.2016