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StMBW: Spaenle beim EU-Kulturministerrat – Nächste Stufe auf dem Weg zu „Europäischem Jahr des Kulturerbes 2018“ erklommen

„Wir haben die nächste Stufe auf dem Weg zu einem Europäischen Jahr des Kulturerbes 2018 erklommen“, so Bayerns Wissenschaftsminister Dr. Ludwig Spaenle, der die Länder der Bundesrepublik Deutschland heute in Brüssel im Europäischen Kulturministerrat vertreten hat. „Wenn auch noch das Europäische Parlament diesem Anliegen und der gemeinsamen Vorlage zustimmt, können wir erstmals seit der Gründung der Europäischen Union ein ,Europäisches Jahr des Kulturerbes‘ ausrufen. Für mich wird damit in besonderer Weise in einer gemeinsamen europäischen Anstrengung die Bedeutung des kulturellen Erbes für die Identität eines Europa der Regionen sichtbar und die Notwendigkeit, uns dieser gemeinsamen Werte, des kulturellen Erbes in seiner Vielfalt und zugleich in seinen gemeinsamen Wurzeln zu vergewissern und diese zu pflegen.“

2018 ist für Minister Spaenle ein dafür geradezu idealer Zeitpunkt.

„Die Katastrophe des Ersten Weltkriegs, der 1918 – also vor 100 Jahren – zu Ende ging, ruft uns in besonderer Weise die Wurzeln eines kulturellen Europas mit seinen Werten in Erinnerung und wirft die Frage auf, wo diese auch anno 2018 bedroht sein können“, so der Minister.

„Zugleich animiert dieses Jahr ganz besonders dazu, alles zu tun, um die gemeinsamen Wurzeln, die in einer christlich-abendländischen Kultur bestehen, zu pflegen und als Grundlage zur Entwicklung unserer Gesellschaft fortzuschreiben. Ein ,Europäisches Jahr der Kultur‘ wird zudem den gemeinsamen Willen deutlich machen, die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen zu fördern.“

„Es ist schade, dass Europa weithin vor allem unter sozioökonomischen Vorzeichen und mit Blick auf den Wirtschaftsraum gedeutet und die Werte- und Kulturfragen dabei nur am Rande thematisiert wurden. Ein ,Europäisches Jahr des Kulturerbes‘ kann hier neue Impulse setzen“, so Dr. Spaenle weiter.

Wichtig ist es Minister Spaenle, dass der Begriff des Kulturerbes im Beschluss des EU-Kulturministerrats nicht auf materielle Güter beschränkt wird. Unter kulturellem Erbe wird hier das breite Spektrum von Denkmälern, kulturellen Stätten, Landschaften, Brauchtum, Kenntnissen und Ergebnissen menschlicher Kreativität und kulturellen Schaffens verstanden.

Der EU-Kulturministerrat hatte heute auf der Grundlage eines Kommissionsvorschlags die Vorstellungen der Mitgliedsstaaten festgelegt. Nach anschließenden Gesprächen mit dem Europäischen Parlament wird voraussichtlich Anfang 2017 formell ein gemeinsamer Beschluss der beiden Institutionen das Jahr 2018 zum „Europäischen Jahr des Kulturerbes“ erklären.

StMBW, Pressemitteilung v. 22.11.2016