Sachgebiet: Bau, Boden, Planung / BVerwG, Urt. v. 23.11.2016 – BVerwG 4 CN 2.16 / Weitere Schlagworte: keine prägende Kraft hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung; Ortsteil
Leitsatz:
AnzeigeWird die militärische Nutzung eines Kasernengeländes aufgegeben, hat dessen Bebauung grundsätzlich keine prägende Kraft hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung, so dass sie mangels organischer Siedlungsstruktur einen Ortsteil im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB nicht bilden kann.
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